Wer mietet die WG an?

Wohngemeinschaften sind in Vorarlberg weniger verbreitet
als in Universitätsstädten, werden jedoch beliebter.
zusammen wohnen Eine „WG“ oder Wohngemeinschaft hat den Vorteil, dass sich Leute zum gemeinsamen Wohnen zusammenschließen und die Wohnkosten teilen. Von Studenten kennt man die Varianten: ein Hauptmieter nimmt zusätzliche Zimmermieter auf, oder es sind von vornherein mehrere Hauptmieter im Mietvertrag. Bei der ersten Variante kann es passieren, dass bei Auszug des Hauptmieters der Mietvertrag möglicherweise nicht auf ein anderes Mitglied der Wohngemeinschaft übertragen wird und alle ausziehen müssen. Unterschreiben alle Wohngemeinschaftsmitglieder den Mietvertrag sind sie als Mieter rechtlich gleichgestellt. Allerdings: Wenn jemand aus der WG ausziehen möchte, sollte eine Vereinbarung mit den Mitbewohnern wie dem Vermieter getroffen werden. Im Mietvertrag kann ein Passus über abtretbare Mietrechte festgehalten werden. Haben alle den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben, kann man ihn auch nur gemeinsam kündigen. Achtung, wer ohne klare Regelung auszieht, kann weiterhin zur Zahlung der Miete herangezogen werden. Mietverträge werden unbefristet oder befristet – allerdings auf mindestens drei Jahre – abgeschlossen.
Zuständigkeiten festlegen
Theoretisch kann ein Vermieter auch mit jedem WG-Mitglied einzeln einen Mietvertrag über das Recht auf die ausschließliche Nutzung eines Zimmers und die Mitnutzung der Gemeinschaftsräume der Wohnung wie Küche, Bad, WC, Vorzimmer abschließen. Wie bei jedem Zusammenleben erleichtern klare Regeln den Alltag. Dazu zählen z. B. wann wer welche Teile der Wohnung reinigt, wie die Betriebskosten abgerechnet werden und welche Fixkosten von wem bezahlt werden. Immer öfter schließen sich ältere Menschen zu einer Wohngemeinschaft zusammen, auch Freundinnen und Freunde mieten auf diese Weise gerne die erste Wohnung als WG-Variante an.
Weitere Informationen auf
www.arbeiterkammer.at
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