Bioabfall in Wohnanlagen

In Wohnanlagen kommt es immer wieder zu Diskussionen, was in gemeinschaftlichen Biotonnen entsorgt werden darf und was nicht.
abfall In Vorarlberg gibt es mehrere Möglichkeiten mit dem Biomüll zu verfahren: Er kann selbst in geeigneten Behältern kompostiert werden, in Biomüllsäcken entsorgt oder in gemeinschaftlichen Biotonnen für die Abfuhr gesammelt werden. Kompostierbare Küchenabfälle und Pflanzenreste dürfen in der Biotonne entsorgt werden, dazu zählen Obst- und Gemüseabfälle, Speise- und Brotreste. Bei Fallobst und Rasenschnitt, welche die Gemeinschaftsbiotonne im Nu füllen würden, sehen Hausordnungen meist eigene Lösungen vor. Häckseldienste stehen an
Bauhöfen ebenso zur Verfügung wie die Möglichkeit, in Altstoffsammelzentren und bei Grünmüllplätzen den Schnitt von Terrassenpflanzen etc. zu entsorgen.
Geruchsbelästigung vorbeugen
Als Vorsammelgefäß eignet sich ein Komposteimer oder Sammelgefäß mit Deckel. Fleisch, Knochen, Speisereste und verdorbene Nahrungsmittel können bei der Sammlung Probleme verursachen, da sie Tiere anziehen. Die Sammlung erfolgt daher regional unterschiedlich. Es empfiehlt sich, bei der jeweiligen Gemeinde zu fragen, inwieweit derartige biogene Abfälle in der Biotonne gesammelt werden sollen. Verschmutztes Papier sollte nur wenn es unbeschichtet ist in den Bioabfall. Wenn die Bioabfälle in einem Plastiksack zur Biotonne gebracht werden, muss dieser getrennt entsorgt werden. Kunststoffe (zum Beispiel Tragetaschen) stören die Aufbereitung des Bioabfalls. Es ist jeder zusätzliche Eintrag an Fremdstoffen zu vermeiden, Kunststoffmüll hat in der Biotonne nichts verloren. Auch Katzenstreu sollte bestmöglich nicht in den Bioabfall gegeben werden. Um Geruchsbelästigungen zu vermeiden, sollten Bioabfälle in kurzen Abständen in die Biotonne bzw. auf dem Komposthaufen entsorgt werden, dann freut sich auch der Nachbar, wenn es nicht zu ihm „müffelt“.
Weitere Informationen auf
www.abfallv.at
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