Wasserschäden vermeiden

Mieter sind laut Mietrechtsgesetz verpflichtet, Wartungsarbeiten in der Wohnung
vorzunehmen – auch um Folgeschäden zu vermeiden.
Instandhaltung Unter Wartung ist bei Immobilien die Kontrolle, die Reinigung, allenfalls der Tausch kleinster Verschleißteile zu verstehen. Reparaturen unterliegen jedoch nicht dem Wartungsbegriff. Mieter müssen die Wohnung und die dafür bestimmten Einrichtungen wie Licht, Gas-, Wasserleitungs-, Beheizung und sanitäre Anlagen so warten und instandhalten, dass weder dem Vermieter noch den anderen Mietern des Hauses ein Nachteil erwächst. Mieter müssen zum Beispiel die Silikon-
fugen in Nassräumen regelmäßig darauf untersuchen, ob sie noch dicht sind und dem Vermieter melden, wenn dies nicht mehr der Fall sein sollte. Allerdings gibt es keine Verpflichtung für Mieter, diese Silikonfugen zu erneuern. Die Rechtsprechung sah dies als unzulässige Überwälzung von Erhaltungspflichten an. Nach der Information an den Vermieter hat dieser Sorge zu tragen, damit die Fugen fach-
gerecht erneuert werden.
Wasserschaden sofort melden
Tritt ein größerer Wasserschaden auf, sind umgehend die Hausverwaltung und der Vermieter zu informieren. Bei einem großen Gebrechen wie Wasserrohrbrüchen, deren Folgen sich schnell ausbreiten, unbedingt sofort die Feuerwehr anrufen. Wenn der Wasserschaden „nur“ in Wand oder Decke der eigenen Wohnung sichtbar ist sollte der Schadensursprung ausfindig gemacht werden. Als erstes muss der Hauptwasserhahn sofort abgedreht werden. Möbel müssen von schadhaften Stellen abgerückt und elektrische Anlagen vor Kurzschluss bewahrt werden. Nassgewordene Teppiche müssen im Freien getrocknet werden. Es empfiehlt sich die Schäden umgehend mit dem Handy zu dokumentieren. Die Behebung von Wasserschäden (sowie Gas- und Stromschäden) ist in der Regel Vermietersache und muss sachgerecht durchgeführt werden.
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