Miete in Corona-Zeiten

Die von der Justizministerin Alma Zadic wegen der Pandemie in Aussicht gestellte Mietzinsreduzierung gilt ausschließlich für Geschäftsraummieten.
Recht Ganz Österreich leidet unter einer noch nie da gewesenen Situation, die Auswirkungen auf unser aller Lebens-
bereiche bereithält. Besonnenheit und Solidarität sind gefragt. Im Falle von Mietzahlungen können individuelle Lösungsmöglichkeiten gesucht und gefunden werden. Während im gewerblichen Bereich aufgrund der behördlichen Schließung zahlreicher Geschäfte viele Miet- und Pachtverhältnisse von Wirtschaftstreibenden betroffen und rechtlich geregelt sind, sieht die Lage bei Privatmieten anders aus. Im gewerblichen Bereich ist ein Elementarereignis, dessentwegen die Mieträumlichkeiten nicht genutzt werden können, fest-gehalten.
Dialog unerlässlich
Ein durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit verringertes Einkommen kann für private Mieter, aber auch deren Vermieter finanzielle Engpässe mit sich bringen. Betroffene können beim Land Vorarlberg um Wohnbeihilfe ansuchen. Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der Kriterien. Frei verfügbares Vermögen wird bis zu einer gewissen Höhe und Anzahl der Personen in einem Haushalt berücksichtigt. Wer Angst hat, seine Miete dennoch nicht mehr bezahlen zu können, sollte mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung Kontakt aufnehmen und um eine Ratenzahlung bitten. Auch wer in Objekten einer Wohnbaugenossenschaft wohnt und in Zahlungsschwierigkeiten kommt, sollte Kontakt aufnehmen. Aufgrund der Corona-Krise hat das Justizministerium Fristen für Räumungsklagen bis 30. April zwar unterbrochen, aber: „Einfach nicht zu zahlen ist sicher die falsche Strategie“, wird vonseiten des Österreichischen Verbandes der Immobilientreuhänder (ÖVI), verlautbart. Der Dialog zwischen Mieter und Vermieter ist unerlässlich.
Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.