Wohnungsübergabe ist möglich

Miete / 02.04.2020 • 14:52 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
Die Sicherheitsvorkehrungen für eine Wohnungsübergabe haben sich wegen Covid19 deutlich verschärft.Shutterstock
Die Sicherheitsvorkehrungen für eine Wohnungsübergabe haben sich wegen Covid19 deutlich verschärft.Shutterstock

Trotz der aktuellen täglichen Herausforderungen aufgrund der Maßnahmen
zur Eindämmung des Coronavirus dürfen Wohnungsübergaben stattfinden.

umzug Mieter und Eigentümer sind von den aktuellen Beschränkungen ebenfalls betroffen. Während die Arbeiterkammer derzeit von Umzügen abrät, wissen Makler und Vermieter, dass das Aus- und Umziehen aus Miet- und Eigentumswohnungen derzeit unter Auflagen weitergeht. Kontakte sollten zwar so gut als möglich vermieden werden, Wohnungsbesichtigungen und -übergaben haben unter Einhaltung sämtlicher Auflagen stattzufinden. Keinesfalls übergeben werden dürfen Wohnungen, bei denen eine Covid-19-Infizierung einer bewohnenden Person im Raum steht. Aufgrund der Quarantänebestimmungen könnte eine solche Wohnung nicht übergeben werden.

Abstand wahren

Eine Übergabe unter gesunden Personen kann unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen stattfinden. Der Mindestabstand ist ebenso einzuhalten wie es sich empfiehlt, Handschuhe und Mundschutz für den gegenseitigen Schutz vor allfälliger Tröp-fcheninfektion zu tragen. Der Einsatz von Desinfektionsmitteln für Türklinke, Kugelschreiber und Co. sowie gründliches Reinigen der Hände und allfällig berührter Flächen vor und nach der Übergabe sind Erstmaßnahmen. Bevor neue Mieter einziehen, empfiehlt sich im eigenen Interesse eine eigene gründliche Reinigung und Desinfektion von Flächen in Sanitärräumen, Küche, an elektrischen Schaltern etc. Umzüge mit Möbelschleppen ist in Zeiten verordneten Abstands für viele unzumutbar, erklärt hingegen die Arbeiterkammer. Sie sieht vor allem die erforderlichen Montagearbeiten und das Möbelschleppen als kritische Handlungen, bei denen das Abstandwahren schwerfallen könnte. Die AK fordert, dass seitens des Gesetzgebers idealerweise die zivilrechtlich geltenden Wohnungsübergabetermine für eine bestimmte Dauer ausgesetzt werden sollen.

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