Raserei, Falschparken, Alkohol am Steuer – so teuer kann der Urlaub werden

Mobilität / 17.07.2023 • 15:29 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Raserei, Falschparken, Alkohol am Steuer – so teuer kann der Urlaub werden
Verkehrssünder müssen im Urlaub meist mit weit höheren Strafen rechnen. Canva

Bei Raserei mit Auto oder Motorrad drohen in beliebten Urlaubsländern der Österreicherinnen und Österreicher teils deutlich höhere Strafen als hierzulande.

Dornbirn, Wien Im Urlaub spielt das Automobil oft eine wichtige Rolle, sei es als Verkehrsmittel der Wahl für die An- und Abreise oder als Leihwagen im Urlaubsland. Ein Blick in den Strafkatalog vieler europäischer Länder zeigt jedoch, dass die österreichischen Verkehrsteilnehmer bei den Strafen oft etwas verwöhnt sind.

So kosten 20 Stundenkilometer über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit in der angrenzenden Eidgenossenschaft schmale 180 Euro und mehr. In Italien sind es ebenfalls mindestens 175 Euro, in Frankreich noch 135 Euro. Spanien verlangt für diese Übertretung in der Norm 100 Euro und mehr, in Griechenland sind es immerhin fix 100 Euro. Ungarn fordert 80 Euro, Deutschland und Kroatien zumindest nur 60 Euro. In Österreich sind es jedoch gerade einmal 30 Euro. Indessen sind die Slowakei mit 35 Euro, Slowenien mit 40 und die Tschechische Republik mit 45 Euro in einem ähnlichen Bereich unterwegs.

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Mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h werden die Strafen und Bußgelder deutlich unterschiedlicher. Während in Ungarn beispielsweise der Strafrahmen für Raserei bei 160 Euro beginnt, beläuft sich die Strafe in Italien auf mindestens 545 Euro, in Spanien auf 600 Euro und in Slowenien sogar auf 1200 Euro. In der Schweiz werden die Bußgelder einkommensabhängig berechnet und betragen mindestens 60 Tagessätze. In Kroatien können die Strafen bis zu 2650 Euro erreichen und in Österreich liegt das Maximum bei 5000 Euro.

Raserei, Falschparken, Alkohol am Steuer – so teuer kann der Urlaub werden

Der ÖAMTC warnt auf seiner Internetseite auch vor empfindlichen Geldstrafen fürs Telefonieren während der Fahrt, das Missachten einer roten Ampel oder Falschparken im Ausland. „Bei Fahrten unter Alkoholeinfluss drohen drastische Folgen“, betont Verena Pronebner, Juristin des Mobilitätsclubs. „In Italien wird bei einer Alkoholisierung des Fahrers von mindestens 1,5 Promille sogar das Fahrzeug beschlagnahmt – sofern Fahrer und Eigentümer identisch sind.“ In Spanien drohen bei 1,2 Promille drei Monate Freiheitsstrafe.

Wer Verkehrsstrafen rasch bezahlt, kann zumindest in manchen Ländern Geld sparen. „Ist ein Verstoß geschehen, kommt man ‚am günstigsten‘ davon, wenn man die Strafe gleich vor Ort zahlt oder so schnell wie möglich überweist“, informiert Pronebner. Ausländische Strafzettel sollten jedenfalls aufgrund des Halterdatenaustauschs innerhalb der EU „keinesfalls ignoriert werden“.