Mehr Plätze für Kinder in Gisingen

Stadt Feldkirch plant neue Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtung.
josefgasse Die Stadt Feldkirch plant den Umbau des Bestandsgebäudes in der Josefgasse 16 sowie die temporäre Erweiterung mittels Container, um den steigenden Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen abzudecken. Das neue Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz sieht ab Herbst 2023 einen Versorgungsauftrag für alle Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt vor. In Feldkirch stehen aktuell rund 880 Kindergartenplätze in städtischen Einrichtungen zur Verfügung. Die Zahl der Plätze verringert sich jedoch, wenn Kinder mit erhöhtem oder besonders hohem Förderbedarf aufgenommen werden, da für sie die Gruppenhöchstzahl reduziert werden muss.
Der Grundsatzbeschluss wurde im März gemacht, Ausschreibung und Vergabe der Gewerke sollen bis Mai andauern und der Beginn der Adaptierungsmaßnahmen am Bestandsgebäude und die Anbindung sollen bis Herbst 2023 abgeschlossen sein.
Die Fachabteilungen erarbeiten einen Etappenplan zur weiteren Schaffung von Betreuungsplätzen für Zwei- und Dreijährige. „Uns war es wichtig einen Ort zu finden, der nicht nur temporär seinen Zweck erfüllt, sondern langfristig und zukunftsfähig einen Platz für die Kinder bereithält“, erklärt Ortsvorsteher Peter Stieger.
90 Plätze bis Herbst notwendig
In den städtischen Kleinkindgruppen können etwa 20 Plätze für Dreijährige zur Verfügung gestellt werden. Die privaten Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindergärten bieten für diese Altersgruppe weitere 150 Plätze an. Somit stehen insgesamt etwa 1050 Plätze für drei- bis fünfjährige Kinder zur Verfügung.
Im Jänner waren in Feldkirch 1139 Kinder dieser Altersgruppe gemeldet. Es ist noch mit weiteren Zuzügen bis zum Herbst zu rechnen. Somit ist davon auszugehen, dass im Herbst 2023 rund 90 zusätzliche Betreuungsplätze insbesondere für Dreijährige geschaffen werden müssen. Auch für die Folgejahre kann ein ähnlicher Bedarf angenommen werden, zumal ab 2025 der Versorgungsauftrag auch für die Zweijährigen gilt und somit weitere Plätze benötigt werden.
Bei neuen Einrichtungen müssen grundsätzlich folgende räumliche Mindestanforderungen erfüllt werden: Es muss pro Gruppe ein Gruppenraum vorhanden sein, der eine freie Spielfläche von mindestens zwei m2 pro Kind (bei Kindergartengruppen 60 m2) aufweist, gegebenenfalls mit Ausweichräumen.
Außerdem müssen Garderoben, WC und Waschräume für die Kinder sowie ein Bewegungsraum, ein Raum oder Räume für das Mittagessen und die Mittagsruhe, ein Außenspielbereich, Personalräume wie ein Büro, ein Aufenthaltsraum, eine Garderobe und WC sowie allgemeine Räume wie ein Abstellraum und ein Raum für Reinigungsmittel vorhanden sein.
Zu beachten seien zudem weitere Aspekte wie Tageslicht und Beleuchtung, Barrierefreiheit sowie Bau-, Feuer- und sanitätspolizeiliche Vorgaben. Von bestimmten Erfordernissen (beispielsweise Mindestraumgröße, Bewegungsraum etc.) kann die Behörde absehen, wenn dies durch ein entsprechendes pädagogisches Konzept kompensiert werden kann. Die Stadt Feldkirch plant, die Voraussetzungen im Bestandsgebäude Josefgasse 16 mit Adaptierungs- und Umbaumaßnahmen umzusetzen.
Ganztägig geöffnete Einrichtung
Es soll eine ganztägig und ganzjährig geöffnete Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtung für zwei Gruppen mit jeweils bis zu 16 Kindern geschaffen werden.
Bei der Volksschule Altenstadt sind derzeit zwei Containerräume mit je 56 m2 als Ausweichraum für die Schülerbetreuung und als Werkraum in Verwendung. Diese beiden Räume können zukünftig für die Kinderbetreuung genutzt werden und sollen auf dem Grundstück des Gebäudes Josefgasse 16 in zweigeschoßiger Bauweise mit Treppenaufgang und Verbindung zum Bestandsgebäude errichtet werden.
Des Weiteren soll in diesem Zusammenhang die bestehende Garage für Nebenräume umgebaut werden. Durch diese Erweiterung ist von 16 bis 24 zusätzlichen Betreuungsplätzen auszugehen. TAY
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