U-Ausschuss ist startklar

Politik / 19.02.2015 • 22:47 Uhr / 2 Minuten Lesezeit

Akten zur Causa Hypo müssen geliefert werden. Verfahrensrichter und -anwalt fixiert.

Wien. Der Hypo-Untersuchungsausschuss ist startklar: Der Geschäftsordnungsausschuss hat am Donnerstag die erste Beweismittel-Anforderung an Regierung und Aufsichtsbehörden geschickt. Beigelegt wurde auch der Konflikt um die Verfahrensjuristen, wobei Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) ihren ursprünglichen Vorschlag adaptieren musste.

Erster Termin in einer Woche

Erstmals zusammentreten wird der Untersuchungsausschuss am 26. Februar – am Tag zuvor wird der Nationalrat seine Einrichtung formal zur Kenntnis nehmen. Eine erste Aktenanforderung hat der Geschäftsordnungsausschuss am Donnerstag beschlossen: Binnen vier Wochen müssen unter anderem die Regierung, die Nationalbank und die Finanzmarktaufsicht sämtliche relevanten Unterlagen ans Parlament liefern – insbesondere die Akten der mit der Aufklärung befassten Staatsanwaltschaften und Task Forces wie „CSI Hypo“ und „SOKO Hypo“. Dagegen stimmten nur die NEOS, weil sie auch bei der Hypo-Abbaugesellschaft Heta Asset Resolution Akten abfragen wollten.

Geklärt wurde am Donnerstag, wer Verfahrensrichter und Verfahrensanwalt im U-Ausschuss wird: Der frühere Innsbrucker Oberlandesgerichtspräsident Walter Pilgermair ist als Verfahrensrichter für die Erstbefragung der Zeugen sowie für den Abschlussbericht des Ausschusses zuständig. Der Linzer Jus-Professor und Rechtsanwalt Bruno Binder soll als Verfahrensanwalt über die Rechte der Auskunftspersonen wachen. Beide waren ursprünglich nur als Stellvertreter für die Posten vorgesehen. Bures hatte in einer Sonderpräsidiale am Dienstag nämlich zwei frühere SP- bzw. VP-nahe Spitzenbeamten vorgeschlagen.

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