Höchstgericht gibt VGKK bei Pensionen recht
Wien. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist bei der Beitragspflicht von Auslandspensionen dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gefolgt. Dieser hatte bereits im Jänner im Sinne der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK) entschieden, wie die GKK mitteilte. In Vorarlberg betrifft das über 16.000 Personen, darunter 9000 pensionierte Grenzgänger, die bei der VGKK krankenversichert sind. Bezieher von Auslandspensionen müssen seit 2010 auch für diesen Betrag Krankenversicherungsbeiträge bezahlen. Die Gerichte fragten sich, ob die Betroffenen auch von der betrieblichen Vorsorge in Liechtenstein und der Schweiz Beiträge in Österreich zu zahlen haben. Der EuGH kam zum Schluss, dass in Österreich krankenversicherte Personen mit ausländischen Pensionen dann Beiträge bezahlen müssen, wenn das ausländische System dasselbe Ziel verfolgt wie das österreichische: die Sicherung des Lebensstandards. Die VGKK sah darin einen wichtigen Schritt „in Richtung Gleichbehandlung von Arbeitnehmern, die ihre gesamte Erwerbslaufbahn im Inland zurückgelegt haben, und denen, die einen mehr oder weniger großen Teil ihrer Karriere ins Ausland verlagert haben“.
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