Den Grünen steht weiterhin eine Klubförderung zu
Bundesratsfraktion reicht laut Experten für einen Anspruch.
Wien Am 9. November ist der Nationalratsklub der Grünen offiziell Geschichte. An diesem Tag nehmen die am vergangenen Sonntag gewählten Abgeordneten nämlich zum ersten Mal in ihrer neuen Zusammenseztung im Hohen Haus Platz. Die Grünen haben ihren Wiedereinzug bekanntlich verpasst.
Dennoch bleibt der Parlamentsklub bestehen, zusammengesetzt aus den verbleibenden vier Bundesrats- und drei EU-Mandataren. Die Freiheitlichen bezweifeln, dass den Grünen in dieser Konstellation weiterhin Geld zusteht. Ihrer Ansicht nach ist der Nationalratsklub Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Fördergelder.
Zu einem anderen Schluss kommt der Legislativdienst der Parlamentsdirektion: Demnach können der Bundesratsfraktion auch ohne Bestehen eines Nationalratsklubs Klubfinanzierungsbeiträge zustehen, heißt es in einem den VN vorliegenden Papier. Die Begründung dazu: Der Terminus Klub lasse im Bundesfinanzierungsgesetz den Schluss zu, dass darunter nicht nur ein Nationalratsklub zu verstehen sei, sondern auch die Mitglieder des Bundesrats, die eben dem Gesamtklub angehören würden. Außerdem verweist der Legislativdienst auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, wonach der National- und Bundesrat als gleichberechtigte Teilorgane der Gesetzgebung zu sehen seien. In der Fachliteratur wird laut Parlamentsdirektion die Ansicht vertreten, dass ein Klub auch durch die Gründung einer Bundesratsfraktion entstehen könne.
Ganz werden die Grünen also nicht um ihre Förderung umfallen. Wie viel ihrer Bundesratsfraktion aber gebührt, lässt sich laut Legislativdienst nicht eindeutig feststellen. Es wird zu klären sein, ob ihr zum Beispiel der Grundbetrag von 174.280 Euro zusteht oder etwa auch der Zusatzbetrag von 26.400 Euro je Mandatar. VN-ebi