EU-Kommission lässt Strafe an Österreich offen

Wien Österreich droht eine Millionenstrafe. Sollte die Republik die EU-Richtlinie zum Vergaberecht nicht bald umsetzen, könnte die Kommission klagen. Denn eigentlich hätte Österreich zum Beispiel das sogenannte Bestbieterprinzip längst ausbauen müssen. Für öffentliche Ausschreibungen würden dann neben dem Preis auch ökologische, soziale und innovative Aspekte eine stärkere Rolle spielen. Die SPÖ-ÖVP-Koalition scheiterte aber an einer Einigung. Die Volkspartei wollte, dass das Vergaberecht auch für öffentliche Verkehrsangebote gilt. Laut EU-Richtlinien wären diese aber ausgenommen und öffentliche Ausschreibungen zum Beispiel für Bus und Bahn keine Pflicht. Die SPÖ warf der Volkspartei daraufhin vor, mit ihren Plänen einen neuen Anlauf zur Bahnprivatisierung nehmen zu wollen. Die ÖVP wies das zurück. Die rot-schwarzen Ungereimtheiten zogen sich bis kurz vor die Nationalratswahl. Ein einstimmiger Ministerratsbeschluss wurde am Ende von der ÖVP torpediert.
Das Vertragsverletzungsverfahren läuft seit Mai 2016. „Der nächste Verfahrensschritt – nach dem Mahnschreiben (Mai 2016) und der begründeten Stellungnahme (Dezember 2016) – wäre die Anrufung des Gerichtshofes wegen Nichtumsetzung der Richtlinien“, erklärt Alexander Winterstein, Sprecher der EU-Kommission, auf VN-Anfrage. Ob und wann es zu einer solche Klage kommen könnte, ließ er offen. Möglich wäre es Mitte November. Zu diesem Zeitpunkt ist das nächste Paket von Vertragsverletzungsentscheidungen geplant. Laut Europarechtsexperte Walter Obwexer könnte die Kommission eine Geldstrafe beantragen, die über den Gerichtshof verhängt werden müsste. VN-ebi, mip