Wien Die Staatsanwaltschaft Wien prüft, ob in der Causa des Ex-Grünen Peter Pilz in irgendeine Richtung der Verdacht auf Begehung einer strafbaren Handlung gegeben ist. Pilz weist alle Vorwürfe der sexuellen Belästigung zurück.
Sexuelle Belästigung ist prinzipiell nach dem Paragrafen 218 StGB strafbar. Die Ergänzung, wonach „auch zu bestrafen ist, wer eine andere Person durch eine intensive Berührung einer der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle in ihrer Würde verletzt“, trat mit 1. Jänner 2016 in Kraft. Seither ist die Zahl der gerichtlich verfolgten Fälle deutlich angestiegen (siehe Grafik). Die beiden mutmaßlichen Vorfälle von 2013 und 2015/16, die im Zusammenhang mit Pilz diskutiert werden, wären nach Par. 218 schon verjährt, da die Strafdrohung „bis zu sechs Monate“ beträgt.