Wer drei Mal schwänzt, wird angezeigt
Bildungsminister sieht Sofortmaßnahmen für Schulleiter und Lehrer vor.
Wien Drei volle Tage reichen in der neunjährigen Pflichtschullaufbahn aus, um zu einer Anzeige zu kommen. Wer so lange ungerechtfertigt fehlt und damit die Schulpflicht verletzt, muss künftig verpflichtend angezeigt werden. Das sieht der von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) überarbeitete Gesetzesentwurf zum Schulschwänzen vor. Derzeit beginnt ein Verfahren wegen Schulschwänzens erst „im Fall des unentschuldigten Fernbleibens im Ausmaß von fünf Tagen, 30 Unterrichtsstunden in einem Semester oder drei aufeinander folgenden Tagen“. Dieses umfasst einen aufwendigen fünfteiligen Stufenplan mit verpflichtenden Gesprächen mit Eltern und Schülern sowie der Einschaltung von Direktor, Schulpsychologen, Schulaufsicht und eventuell Jugendwohlfahrt. Hilft das alles nicht, können Verwaltungsstrafen bis 440 Euro verhängt werden.
Mindeststrafe von 110 Euro
Ab dem kommenden Schuljahr soll sich das ändern: Künftig sollen Schulleitung und Lehrer „Sofortmaßnahmen“ – vor allem das Aussprechen von Verwarnungen – setzen können. Das gilt allerdings nur bei Schulpflichtverletzungen von bis zu drei Tagen. Fehlt der Schüler länger als drei Tage ungerechtfertigt, gilt dies jedenfalls als Verwaltungsübertretung, die zu einem Verfahren bei der Bezirksverwaltungsbehörde führt. Diese muss künftig eine Mindeststrafe von 110 Euro verhängen – bisher war keine Untergrenze vorgesehen. Die Höchststrafe von 440 Euro bleibt unberührt.