Langes Warten auf den Asylbescheid

Flüchtlingsbewegung 2015 und 2016 verursachte hohe Rückstände.
Wien Asylwerber müssen warten. Durchschnittlich 16 Monate liegen zwischen ihrer ersten Befragung in Österreich und der erstinstanzlichen Entscheidung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Das zeigt die Antwort von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) auf eine parlamentarische Anfrage der Neos-Mandatarin Stephanie Krisper. Demnach erhalten zwar 40 Prozent der Asylwerber binnen sechs Monaten einen Bescheid. Von den restlichen 60 Prozent wird aber Geduld gefordert. 10.409 Fälle gibt es etwa, die seit mehr als zwei Jahren in erster Instanz anhängig sind. Die gesetzliche Entscheidungsfrist liegt eigentlich bei 15 Monaten. Diese soll das BFA künftig wieder unterschreiten, heißt es im Innenressort.
Grund für die lange Verfahrensdauer ist laut der Fachabteilung des Ministeriums der hohe Rückstand an abzuarbeitenden Asylanträgen aus den vergangenen Jahren: „Von den rund 155.000, die von 2015 bis 2017 gestellt wurden, hat das BFA mit Ende 2017 bereits 80 Prozent erledigt.“ Ende März sind noch 22.254 Asylverfahren in erster Instanz offen. Bei den Gerichten sind in zweiter Instanz 27.375 Fälle anhängig.
Das Bundesamt für Asyl befinde sich auf einem guten Weg, die Rückstände abzubauen. Asylwerber, die nach der Migrationskrise – also ab 1. Juli 2016 – einen Antrag gestellt haben, hätten bis Ende des vergangenen Jahres durchschnittlich noch 6,6 Monate auf ihren erstinstanzlichen Bescheid warten müssen. Ab Mitte 2018 soll die Grenze bei sechs Monaten liegen: „Bis dahin gilt die gesetzliche Entscheidungsfrist von 15 Monaten“, heißt es im Innenressort. Derzeit liegt das BFA darüber. Bernd Klisch von der Caritas-Flüchtlingshilfe in Vorarlberg führt das auf die strukturellen Herausforderungen während der Flüchtlingsbewegung von 2015 und 2016 zurück. Das BFA konnte den zusätzlichen Aufwand nicht von heute auf morgen stemmen und musste erst Personal dafür finden. Mittlerweile nehmen die Anträge ab. Knapp 4000 wurden bis Ende März gestellt, in den ersten drei Monaten 2017 waren es fast 6600. Innenminister Kickl behält die Planstellen im BFA dennoch bei. Im Doppelbudget sieht er für 2018 und 2019 je 1748 vor. Im Finanzrahmen wird dieser Wert bis zum Jahr 2022 fortgeschrieben. Das BFA gut zu besetzen, sei der richtige Weg, sagt auch Klisch. „Viele Verfahren laufen erst an. Eine Entspannung sehe ich noch nicht.“ Außerdem seien nicht nur rasche, sondern auch gründliche Abläufe nötig.
Ähnlich sieht das Neos-Mandatarin Krisper. Sie fordert eine bessere Ausbildung für BFA-Mitarbeiter sowie strengere Vorgaben für Dolmetscher und Gutachter. 2017 hat das Bundsverwaltungsgericht nämlich 42 Prozent aller negativen Entscheide in zweiter Instanz wieder aufgehoben. Wer die Verfahren am Ende also tatsächlich verkürzen wolle, müsse auch dafür sorgen, dass die Bescheide in erster Instanz bereits dem Rechtsstaat gerecht werden, hält Krisper fest.
