Kickl stellt neue Asylverschärfungen vor: Von Ausreisezentren bis zur Sicherungshaft

Angedachte präventive Haft für gefährliche Asylwerber sorgt weiterhin für hitzige Debatten.
wien Aus seinem Ziel macht Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) kein Geheimnis: In Österreich soll praktisch niemand mehr einen Asylantrag stellen können, erläuterte der Minister am Montag in einer Pressekonferenz. Das Land sei nämlich von sicheren Drittstaaten umgeben. Nun plant der Ressortchef neue Verschärfungen im Asyl- und Fremdenwesen: So werden etwa aus den Erstaufnahmezentren in Traiskirchen und Thalham ab 1. März “Ausreisezentren”. Dort gilt eine “freiwillige” Anwesenheitspflicht von 22 bis sechs Uhr früh, kündigte Kickl an. Wer sich nicht daran halte, wird eben in Quartiere verlegt, wo es nächtens nichts gebe, womit man sich die Zeit vertreiben kann. Dazu kommt die von der schwarz-blauen Bundesregierung schon in den vergangenen Tagen angekündigte Verfassungsänderung, um Sicherungshaft über gefährliche Flüchtlinge verhängen zu können. Anlass des Vorstoßes ist die tödliche Messerattacke von Anfang Februar in Dornbirn – Ein als gefährlich bekannter Asylwerber wird verdächtigt, den Leiter der Sozialabteilung an der Bezirkshauptmannschaft getötet zu haben. Die entsprechenden EU-Regeln würden die Möglichkeit einer Sicherungshaft enthalten, sagt Kickl. Österreich müsste diese nur etablieren.
Ganz so einfach ist das nicht, wie der Europarechtsexperte Werner Schroeder von der Universität Innsbruck erläutert. Zwar erlaubt die sogenannte EU-Aufnahmerichtlinie von 2013 den Mitgliedsstaaten durchaus, Asylwerber auf Grundlage einer Einzelfallprüfung unter bestimmten Bedingungen auch in Haft zu nehmen. Zum Beispiel dann, wenn das aus Gründen der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung erforderlich ist. Die Haftgründe werden im einzelstaatlichen Recht festgelegt. “Die Möglichkeiten sind aber sehr eingeschränkt”, meint Schroeder. Es stelle sich auch die Frage, ob die Inhaftierung präventiv möglich ist. Dazu kommt, dass es sich um einen Grundrechtseingriff handelt. Der Experte betont: “Die Richtlinie sieht jedenfalls vor, dass Garantien beachtet werden müssen. Die Inhaftierung darf etwa nur im kürzestmöglichen Zeitraum erfolgen, sie muss von einer Justiz- oder Verwaltungsbehörde schriftlich angeordnet und regelmäßig überprüft werden. Das Ganze muss in verhältnismäßiger Weise geschehen.”
Restriktive Prüfung
Er gehe davon aus, dass der Europäische Gerichtshof den möglichen Verstoß gegen die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung in künftigen Entscheidungen sehr restriktiv handhabt, sagt Schroeder. “Da es einen schweren Grundrechtseingriff darstellen würde, muss es sich um eine Bedrohung handeln, eine schwere Straftat, kein leichter Verstoß. Eine Bedrohung von Leib und Leben müsste unmittelbar bevorstehen, ein konkreter Verdacht vorliegen.”
Opposition kritisch
Er gehe davon aus, dass der Europäische Gerichtshof den möglichen Verstoß gegen die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung in künftigen Entscheidungen sehr restriktiv handhabt, sagt Schroeder. “Da sich die Maßnahme um einen schweren Grundrechtseingriff darstellen würde, muss es sich um eine Bedrohung handeln, eine schwere Straftat, kein leichter Verstoß. Eine Bedrohung von Leib und Leben müsste unmittelbar bevorstehen, ein konkreter Verdacht vorliegen.” Die Regierung kann die Maßnahme nicht alleine einführen. Für eine Verfassungsmehrheit braucht sie die SPÖ oder die Neos. Oberösterreichs SPÖ-Vorsitzende Birgit Gerstorfer lehnte die Idee der Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber am Montag aber ebenso ab, wie jene für gefährliche Österreicher. Letzteres hatte Burgenlands designierter Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) ins Spiel gebracht. Dies bedeute, jemanden als Räuber zu verurteilen bevor er einen Raub begangen habe, sagte Gerstorfer. Parteichefin Pamela Rendi-Wagner forderte eine Arbeitsgruppe zur Aufarbeitung der Messerattacke in Vorarlberg. “Solange ich diese Ergebnisse nicht habe, stehe ich für Diskussionen nicht zur Verfügung.” Neos-Klubobfrau Beate Meinl-Reisinger kritisierte: “Ein Einsperren aufgrund einer Gefährdungsprognose ist auf jeden Fall rechtlich unhaltbar.”