Staatliche Agentur für die Asylrechtsberatung

Politik / 15.03.2019 • 22:09 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Kickl wirft Hilfsorganisationen vor, mit ihrer Rechtsberatung für Asylwerber Verfahren zu verschleppen. Die Diakonie sieht das Problem beim Bundesamt für Asyl.
Kickl wirft Hilfsorganisationen vor, mit ihrer Rechtsberatung für Asylwerber Verfahren zu verschleppen. Die Diakonie sieht das Problem beim Bundesamt für Asyl.

Kickl will NGOs ablösen. Landesrat sagt Caritas Unterstützung zu.

Wien Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) hält sichtlich wenig von der Rechtsberatung, die Hilfsorganisationen für Asylwerber leisten. Verfahren würden in die Länge gezogen. Man könne sogar von Verschleppungsstrategie sprechen, sagt er. Die Rechtsberatung wird daher verstaatlicht, künftig soll eine Bundesagentur zuständig sein. Das Gesetz dazu ist seit Freitag in Begutachtung. Die Caritas Vorarlberg hält trotzdem an ihren Beratungstätigkeiten fest. Landesrat Christian Gantner (ÖVP) sagt ihr weiterhin Unterstützung zu.

Kickls Gesetzesentwurf sieht vor, eine Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) zu gründen. Der Innenminister ist gegenüber der Geschäftsführung weisungsbefugt. Die BBU soll im Sommer 2019 eingerichtet werden und 2020 die Flüchtlingsbetreuung in Bundesquartieren übernehmen. Für die Rechtsberatung werde ein eigener Bereich aufgebaut, der Leiter vom Justizministerium bestellt und eine Handlungsvollmacht erhalten. So soll Unabhängigkeit gewährleistet sein. Kickl erwartet sich von der Reform nicht nur schnellere Verfahren und mehr freiwillige Rückkehrer, sondern auch geringere Kosten. Nachdem in den ersten zwei Jahren Mehrausgaben von rund zehn Millionen Euro entstehen würden, seien ab 2021 jährliche Einsparungen von etwa 15 Millionen Euro zu erwarten; 13 Millionen in der Flüchtlingsbetreuung und zwei Millionen in der Rechtsberatung.

Letztere wird derzeit von Hilfsorganisationen wie der Diakonie, der Caritas oder der Volkshilfe geleistet, ab  2021 soll die Bundesagentur dafür zuständig sein. Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser bezweifelt, dass es dadurch zu schnelleren Verfahren kommt. Das Hauptproblem liege beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, für welches das Innenministerium zuständig ist: “Viel zu viele Bescheide sind fehlerhaft und rechtswidirg, was zu einer hohen Aufhebungsquote und zu langen Verfahrensdauern führt”, sagt Moser.

“Ziehen uns nicht zurück”

In Vorarlberg kümmert sich die Caritas um die Rechtsberatung. Drei Personen sind in dem Bereich tätig, erklärt Bernd Klisch, Fachbereichsleiter der Flüchtlingshilfe. “So einfach können wir uns nicht zurückziehen. Wenn wir die Flüchtlinge begleiten und anwaltschaftlich tätig sein wollen, müssen wir die Kompetenz haben, sie zu beraten.” Am Ende hänge alles von der Finanzierung ab. Derzeit werde die Rückkehr-, Reintegrations- und Rechtsberatung der Cartias vom Innenministerium, der EU und dem Land finanziert. Das Projekt laufe aber heuer aus. “Wir verhandeln gerade, inwieweit es im kommenden Jahr Finanzierungen geben wird”, sagt Klisch. Verbieten könne der Innenminister eine Rechtsberatung ohnehin nicht. “Wir müssen zuerst prüfen, wie sich der Bund das alles vorstellt.” Auch Landesrat Gantner kennt die Pläne nicht im Detail. “Wir haben noch keine offizielle Information erhalten.” Der Caritas macht er aber eine Zusage: “Das Land wird die Rechts- und Rückkehrberatung weiterhin fördern.”

„Wenn wir die Flüchtlinge begleiten, müssen wir die Kompetenz haben, sie zu beraten.“

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