Digitalsteuer trifft Konsumenten, Vermieter und Konzerne

Finanzminister Löger will mit seinem Digitalpaket 200 Millionen Euro lukrieren. Experten glauben, dass es weniger zusätzliche Einnahmen werden könnten. APA
Von Airbnb bis Google: Paket des Finanzministers wird dem Bund Millionen bringen.
WIEN Wer Bier trinkt, tut Gutes. Zumindest fördern Hopfen-und-Malzliebhaber den Staatshaushalt. 200 Millionen Euro nahm der Bund im vergangenen Jahr über die Biersteuer ein. Genau so viel will Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) mit seinem Digitalpaket lukrieren. Experten zeigten sich skeptisch, ob das machbar ist. Lukas Sustala vom wirtschaftsliberalen Institut Agenda Austria hält Einnahmen im niedrigen dreistelligen Millionenbereich für möglich. Aus aktueller Sicht zweifelt er aber daran, dass es tatsächlich 200 Millionen Euro sein werden. Die Unterlagen des Finanzministers ließen zu allen drei Bereichen des Digitalpakets noch einige Fragen offen.
Onlinewerbung. Umsätze im Bereich der Onlinewerbung sollen künftig mit drei Prozent versteuert werden. Gelten soll die Steuer nur für Konzerne mit weltweitem Umsatz von zumindest 750 Millionen Euro und zehn Millionen Umsatz in Österreich. Bei digitalen Werbeerlösen von 660 Millionen Euro (Prognose für 2018) würde die Steuer rund 20 Millionen einspielen. “Wenn sie nur von großen Internetkonzernen zu entrichten ist, schrumpft dieser Wert freilich”, sagt Sustala. Wird im Gegenzug die Werbeabgabe für Printmedien von fünf auf drei Prozent gesenkt, bleibt noch weniger. Ziel der Regierung ist es, mit der Steuer nur ausländische Konzerne zur Kasse zu bitten. “Es werden aber wohl auch Unternehmen bezahlen, die auf Facebook, Google und Co. inserieren”, meint der Ökonom.
Meldepflichten. Vermittlungsplattformen wie Airbnb müssen die Vermieterdaten, die für die Abgabenerhebung relevant sind, an die Finanzverwaltung übermitteln. Laut Sustala kann sich der Bund dadurch eine zweistellige Millionensumme erhoffen. Diese könne je nach Pauschalierungen oder Standards für die Unterkünfte variieren und höher ausfallen. Sustala hält fest, dass die Maßnahme die österreichischen Vermieter treffe. Um kommerzielle von privaten Anbietern besser trennen zu können, hält der Ökonom einen steuerlichen Freibetrag für sinnvoll.
Onlinehandel. Die Einfuhrumsatzsteuer für Paketlieferungen aus Drittstaaten soll ab dem ersten Euro gelten. Bisher war sie ab einem Warenwert von 22 Euro fällig. Die Onlineplattformen, über die bestellt wird, sind für die korrekte Deklarierung verantwortlich. Österreich setze damit eine EU-Vorgabe um, erklärt der Agenda-Austria-Ökonom. Untersuchungen der EU ergeben, dass dem Bund durch die genannte Freigrenze 120 Millionen Euro entgehen. Schaffe man die Grenze ab, seien Einnahmen in maximal dieser Höhe möglich, sagt Sustala. Vermutlich seien es etwas weniger: “Die Mehrwertsteuer führt ja zu höheren Preisen, was einen Rückgang des Konsums zur Folge hat.” Diesen Posten, der den größten Brocken des Digitalpakets ausmachen wird, zahlen die Konsumenten.
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