FPÖ bremst beim Pensionssplitting

Familienministerin will automatisches Modell, die FPÖ noch nicht.
Wien ÖVP und FPÖ haben Gesprächsbedarf. Zumindest beim Pensionssplitting befinden sich die Koalitionspartner nicht auf einer Linie. Erst kürzlich hatte Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) gefordert, die Pensionsgutschriften zwischen Eltern automatisch aufzuteilen. Den ÖVP-Klub hat sie mittlerweile davon überzeugt. Während sich dieser mit dem Thema in einer Arbeitsgruppe genauer befassen möchte, bleiben die Freiheitlichen skeptisch. Die FPÖ will vorerst am aktuellen Modell festhalten, wie Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch den VN bestätigt.
Von Opt-in zu Opt-out
Derzeit können Elternpaare freiwillig entscheiden, ob sie das Pensionssplitting in Anspruch nehmen und der erwerbstätige Partner dem (überwiegend) erziehenden Partner einen Teil seiner Pensionsgutschrift überträgt. Von 2010 bis 2018 haben das 1366 Paare getan, davon waren 140 aus Vorarlberg.
Geht es nach Bogner-Strauß, soll es künftig ein automatisches Splitting geben. Nur wenn es von beiden Partnern abgelehnt werde, können sie aussteigen (Opt-out). Mit der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) sei sie bereits in Kontakt. „Wir müssen viele Varianten durchrechnen. Danach werden die Gespräche mit der Sozialministerin intensiviert“, erklärt die Familienministerin im VN-Interview. Im Sozialressort heißt es hingegen, dass man sich ans Regierungsprogramm halte. Darin kündigen ÖVP und FPÖ nur eine von Sozialressort und PVA verpflichtende Informationskampagne zum Thema Pensionssplitting an. Dem Mutter-Kind-Pass werde künftig eine Informationsbroschüre beigelegt, erläutert Mandatarin Belakowitsch.
Das Splitting bekannter zu machen, sei jedenfalls sinnvoll, sagt der Vorarlberger ÖVP-Abgeordnete Norbert Sieber. Mittlerweile tritt auch er für ein automatisches Pensionssplitting ein. Zahlreiche Punkte seien aber noch zu klären. Eine von der ÖVP eingerichtete Arbeitsgruppe arbeite gerade an den offenen Fragen. Zum Beispiel: Welche Zeiten können übertragen werden? Zählen nur Ansprüche aus Erwerbsarbeit oder auch aus Versicherungszeiten wie der Kindererziehung? Wie funktioniert das Splitting bei neuen Formen des Zusammenlebens? „Was, wenn eine Frau drei Kinder von zwei verschiedenen Männern hat?“, fragt sich Sieber. „Was passiert, wenn sich ein Paar trennt? Muss das Splitting weiterlaufen?“ All das könnte bis Herbst beantwortet sein. „Es ist möglich, dass wir im zweiten Halbjahr ein Modell zum Pensionssplitting vorlegen“, kündigt der Vorarlberger Mandatar an.
Belakowitsch bremst. Eine Informationskampagne reiche aus. In weiterer Folge sehe man ja, ob das Splitting besser angenommen werde oder nicht. „Wenn nicht, müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass es nicht das ist, was die Menschen wollen. Ansonsten müssen wir es neu beurteilen.“ Eine Verpflichtung zum Splitting lehnt die FPÖ-Abgeordnete ab: „Ich bin auch kein Freund des Opt-Out. Die Menschen sind mündig genug, um frei darüber zu entscheiden. Es braucht keine Zwangsbeglückung.“
Stichwort
Was heißt Pensionssplitting?
Während der Kindererziehungszeit kann der erwerbstätige Partner maximal die Hälfte seiner Pensionskontogutschrift an den erziehenden Partner übertragen.
Wie lange kann man splitten?
Vom Kalenderjahr der Geburt bis zum Kalenderjahr, in dem das Kind sieben Jahre alt wird. Werden mehrere Kinder geboren, können für höchstens 14 Kalenderjahre Gutschriften übertragen werden. Der Antrag auf Pensionssplitting muss bis zum zehnten Geburtstag des (zuletzt geborenen) Kindes bei der Pensionsversicherungsanstalt gestellt werden. Es braucht die Zustimmung beider Partner. Die Vereinbarung ist unwiderruflich.
Ein Rechenbeispiel.
Der Vater überträgt von seiner Gutschrift (600 Euro) 20 Prozent (120 Euro) an die Mutter. Sie hat kein Erwerbseinkommen, ihr werden am Pensionskonto aber 400 Euro für die Kindererziehung gutgeschrieben. Mit dem Übertrag des Vaters steigt ihre jährliche Gutschrift auf 520 Euro, ihr monatlicher Bruttopensionswert also um 8,57 Euro. Jener des Vaters sinkt um diesen Wert.
Sobald das Kind vier Jahre alt ist, erhält die Mutter keine Kindererziehungsgutschrift mehr. Arbeitet sie nun Teilzeit und verdient beispielsweise 14.000 Euro brutto im Jahr, beträgt ihre jährliche Gutschrift rund 250 Euro. Ein Übertrag des Vaters fällt hier also stärker ins Gewicht.
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