Antwortschreiben an die EU-Kommission: Familienministerin verteidigt Familienbeihilfe-Kürzung

Die Kommission habe den Briten einst selbst eine Indexierung vorgeschlagen, schreibt Bogner-Strauß am Montag.
WIEN Die Indexierung der Familienbeihilfe ist eine Frage der Gleichbehandlung. Darin sind sich die Bundesregierung und die EU-Kommission einig. Alles andere ist Auslegungssache. So leitete die EU-Kommission im Jänner ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein. Sie glaubt, dass es EU-rechtswidrig ist, die Familienbeihilfe für Kinder im EU-Ausland an die dortigen Lebenshaltungskosten anzupassen. Für gleiche Leistungen müsse es gleiche Beiträge geben. Eltern, die hier arbeiten und Steuern zahlen, sollen die volle Familienbeihilfe unabhängig vom Wohnort ihrer Kinder erhalten, schreibt die Kommission.
Familienministerin Juliane Bogner-Strauß entgegnet am Montag in einem Antwortschreiben: “Ungleiche Sachverhalte dürfen nicht gleich behandelt werden. Nicht zu indexieren, wäre eine Ungleichbehandlung der Kinder in der EU.” Außerdem habe die EU-Kommission den Briten einst eine Indexierung angeboten, sagt die Ressortchefin: “Da die Kommission keine Vorschläge machen darf, die europarechtswidrig sind, kann die Indexierung nur EU-rechtlich in Ordnung sein.” Bogner-Strauß ist überzeugt, dass die Rechtsprechung des EuGH eine sachlich Differenzierung erlaubt. Laut dem Europarechtsexperten Walter Obwexer ist das nicht so klar: “Wenn der Gerichtshof bei der bisherigen Rechtsprechung bleibt, geht die Indexierung nicht durch.” Inzwischen gebe es aber auch neuere Judikatur zu Sozialleistungen, erklärte der Jurist vor rund einem Monat. Es sei daher nicht völlig ausgeschlossen, dass Österreich recht behält.
Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.