Die Akte Soner Ö.
Recherchen von VN und Falter führen zu neuen Fakten zur Bluttat in Dornbirn. Was wusste das BFA? Braucht es die Sicherungshaft?
Vor der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn erinnert nichts mehr an den 6. Februar; an jenen Tag, als der 34-jährige Soner Ö. mit einem Küchenmesser bewaffnet die Behörde betritt, direkt ins Büro des Leiters der Sozialabteilung Alexander A. marschiert und ihn mit mehreren Stichen niederstreckt. Aber der Tag hat Spuren hinterlassen.
Handfeste Spuren, wie der Blick hinter das Glas der automatischen Schiebetüre am Eingang zeigt. Wo früher eine Türe offenstand, versperrt heute eine Sicherheitsschleuse wie am Flughafen den Weg. Bald kommen Röntgengeräte für Taschen dazu. Der Tag hat auch seelische Spuren hinterlassen, wie BH-Chef Helgar Wurzer im VN-Interview kürzlich betonte: „Nichts ist mehr so, wie es war.“ Der 6. Februar hat zudem politische Spuren hinterlassen. Als Reaktion soll die Möglichkeit einer präventiven Sicherungshaft für Asylwerber geschaffen werden. Braucht es dieses Instrument tatsächlich? Hätte Soner Ö. nicht doch festgehalten werden können? Was wusste das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), als es Soner Ö. ziehen ließ? Das Wochenmagazin Falter und die VN haben sich in den vergangenen Wochen gemeinsam auf Spurensuche begeben, führten zahlreiche informelle Gespräche und konnten erstmals das Protokoll des Erstgesprächs von Soner Ö. im Erstaufnahmezentrum Thalham und die Ermittlungsakten der Polizei einsehen. Das Ergebnis ist eine Geschichte über eine kriminelle Bande, Rache und Schuldzuweisungen zwischen Land und Bund.
Rückblick, Anfang der 1970er-Jahre. Familie Ö. ist eine klassische Großfamilie. Der Vater (Jahrgang 1947) kommt als Gastarbeiter nach Vorarlberg und bezieht zusammen mit seiner zwei Jahre jüngere Frau eine alte Pension: drei Etagen, je eine Wohnung mit Küche und Bad. Nach und nach vergrößert sich die Familie, laut dem Lustenauer Bürgerbuch kommen 1964, 1970, 1971, 1974, 1977, 1979 und 1983 Kinder zur Welt, im Jahr 1985 folgt Soner, 1986 sein jüngster Bruder. Als die Volksschule Lustenau Anfang der 1990er-Jahre ein Pilotprojekt zur Integrationsklasse startet, ist Soner Ö. einer der ersten Schüler. Seine ehemalige Direktorin Gertraud Sucher erinnert sich: „Er war ein Sonnenkind.“ Liebenswürdig und charmant, allerdings schwierig. „Ich hatte viel mit ihm zu tun, er war oft bei mir in der Direktion“, sagt Sucher. „Ich bin erschrocken, als ich von der Tat erfahren habe.“
Nach der Volksschule kommt Soner Ö. vom rechten Weg ab: Auffälligkeiten in der Hauptschule, erste Raufereien, Körperverletzung, Einbruch ins Schulgebäude, schließlich fliegt er von der Schule. Mit 14 kassiert er die erste Verurteilung wegen schweren Diebstahls, Einbruch, unbefugtem Gebrauch von Fahrzeugen, Drogenmissbrauch und Verleumdung. Das ist im Jahr 1999. Soner Ö. gehört zu einer Bande, bricht in Supermärkte, Hotels, Tankstellen und Lokale ein, einmal in einen türkischen Sport- und Kulturverein in Rankweil. Ein ehemaliger Justizbeamter erinnert sich an das Trio: „Stellen Sie sich drei Männer vor, die sich ein Gehirn teilen und nur Blödsinn im Kopf haben.“ Mit 19 muss Soner Ö. für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis, kurz nach seiner Freilassung folgt das nächste Urteil wegen schweren Diebstahls, zudem werden Kokain, Heroin und Marihuana bei ihm gefunden. Im ollzugsakt sind Spitznamen aufgelistet: Ivo, Ibo, Hansi, Killer Kamelion.
Das Jahr 2008 bringt ihm seine 15. Verurteilung ein, den Behörden reicht es. Am 30. Juli 2008 verhängt Alexander A. ein Aufenthaltsverbot, am 6. Februar 2009 wird Soner Ö. nach Istanbul abgeschoben. Exakt zehn Jahre später rächt er sich mit einem Messer. Der türkische Staatsbürger Soner Ö, geboren und aufgewachsen in Lustenau, ist kein Asylwerber im Sinne des Jahres 2015. Er ist ein Mann, der sich seiner Heimat und Familie beraubt fühlt und nach Rache sinnt, wie aus den Protokollen der Polizei hervorgeht.
Wenige Monate nach seiner ersten Abschiebung im Februar 2009 kehrt er nach Österreich zurück, taucht zunächst unter, sucht anschließend um Asyl an. Soner Ö. wird aber sofort in Schubhaft genommen, sein Asylantrag abgelehnt. Die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck wandelt das zehnjährige Aufenthaltsverbot in ein unbefristetes Rückkehrverbot um. Er wehrt sich: „Ich bin hier in Österreich geboren. Nachdem das Fremdenpolizeigesetz 2005 in Kraft getreten ist, habe ich keine strafbare Handlung mehr begangen. Somit müsste die alte Rechtslage für mich geltend gemacht werden. Ich habe keine Bezugsperson in der Türkei. Sollte es mir erlaubt sein weiterhin in Österreich zu bleiben, so möchte ich ein Geschäft aufbauen um meinen Kindern eine Zukunft bieten zu können.“ Nach der Fremdenrechtsnovelle 2005 reicht eine zweijährige Haftstrafe, um abgeschoben zu werden, selbst wenn man hier verwurzelt ist. Bis heute hat Soner Ö. diesen Bescheid nie akzeptiert. Ende 2018 beschließt er, nach Österreich zurückzukehren.
Was in der Zwischenzeit geschieht, lässt sich nur anhand seiner Aussagen rekonstruieren. Soner Ö. gibt an, sich zunächst mit einem eigenen Baugeschäft durchgeschlagen zu haben. 2015 habe er beschlossen, in Syrien an der Seite der Kurden gegen den IS zu kämpfen. 18 Monate sei er als Scharfschütze im Krieg und habe Europa vor dem IS beschützt. Mehrfach sei er verletzt worden, er trägt eine Narbe im Gesicht. Bei seinem ersten Asyl-Interview gibt er an: „Ich habe drei türkische Soldaten umgebracht. Ich möchte sagen, dass ich mich dabei nur verteidigt habe.“ Etwas später sagt er, dass er zumindest zwei Soldaten getötet und einen weiteren verletzt habe. Als Rückkehrgrund gibt Soner Ö. zu Protokoll: „Ich sehe keinen Sinn mehr im Krieg, da die Amerikaner den Abschnitt an die Türkei abgeben wollten. Da habe ich es mit der Angst zu tun bekommen.“ In der Türkei würden ihm Folter und Tod drohen.
Ende 2018 besteigt er im syrischen Deir-ez-Zor einen Jeep, der ihn nach al-Bab bringt. Der Polizei nennt er später freimütig den Namen des Schleppers. Von al-Bab geht es mit dem Lkw nach St. Gallen. Sechs Tage habe er zusammen mit zwei Syrern in einem zwei bis vier Quadratmeter kleinen Zwischenraumraum verbracht. Von St. Gallen sei er mit dem Zug über St. Margrethen in Lustenau gelandet. Am 4. Jänner 2019 kommt er bei seiner Schwester unter. Er übernachtet 800 Meter Luftlinie von jener Straße entfernt, in der Alexander A. wohnt. Am 6. Jänner um 22.20 Uhr klingelt’s an der Tür der Polizeiinspektion Höchst. Soner Ö. meldet sich offiziell in Österreich zurück. Einen Tag später findet in Feldkirch-Gisingen seine erste Einvernahme statt. Danach muss er ins Erstaufnahmezentrum nach Thalham, wo er festgehalten wird. Oder, wie es im Bescheid heißt, „durchgehend Unterkunft nehmen“ muss. Soner Ö. gibt sich kooperativ. Er habe einem Betreuer bei der Suche nach einem gestohlenen Handy geholfen. Ein anderes Mal bleibt er ruhig, als sein Zimmerkollege alkoholbedingt randaliert.
Am 18. Jänner stellt das BFA einen Bescheid aus: Soner Ö. „stellte am 28.08.2009 einen Asylantrag, dieser wurde abgewiesen.“ Und: „Mit Bescheid der BH Vöcklabruch vom 23.09.2009 wurde ein unbefristetes Einreiseverbot erlassen.“ Und: „Der Antragsteller reiste am 6.04.2010 unterstützt in dioe Türkei aus.“ Und: Soner Ö. gab an, „dass er seit 2015 in Syrien für die YPG gekämpft hätte. In diesem Zusammenhang hätte er auch mindestens zwei türkische Soldaten getötet. Aufgrund seiner Tätigkeit für die YPG würde ihm in der Türkei eine Verfolgung drohen.“ Zusammenfassung: „Aufgrund des neu entstandenen Sachverhalts und notwendiger Ermittlungsschritte wurde das Verfahren am 18.01.2019 zugelassen.“ Das bedeutet: Die Behörde kennt die Vorgeschichte, kennt das Aufenthaltsverbot und weiß, dass er Soldaten getötet haben soll. Soner Ö. darf am 18. Jänner Thalham verlassen – trotz Warnungen aus Vorarlberg.
Das Innenministerium bestätigt auf Anfrage von Falter und VN: „Auf Basis der Datenbanken war dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) das damals verhängte ‚Aufenthaltsverbot‘ bekannt.“
Bereits einen Tag nach dem Mord fragt sich Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP): „Ich verstehe überhaupt nicht, warum ein schwer Krimineller mit Aufenthaltsverbot überhaupt zum Asylverfahren zugelassen werden muss.“ Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) meint, die Antwort gefunden zu haben: Er möchte eine präventive Sicherungshaft für Asylwerber ermöglichen; eine klassische Anlassgesetzgebung auf den Fall Soner Ö. Zurecht? Nein, sagt Wilfried Embacher, Asylanwalt und einer der besten Kenner der Materie. Laut der Fremdenrechtsnovelle 2018 darf demnach Schubhaft angeordnet werden, sofern „der Aufenthalt des Fremden die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet“ oder Fluchtgefahr besteht, weil der Fremde zum Beispiel „entgegen einem aufrechten Einreiseverbot, einem aufrechten Aufenthaltsverbot” neuerlich eingereist ist. Im Innenministerium laufe dazu derzeit eine Evaluierung, aber es beharrt auf der Meinung, eine Schubhaft wäre nicht möglich gewesen. 2009 hieß es im Bescheid noch, dass das Rückkehrverbot automatisch zur Abweisung des Asylantrags führt, auch wenn im Heimatland Verfolgung droht. Das Innenministerium betont: „Die Grundversorgungsstelle des Landes Vorarlberg hat letztlich dem Privatverzug nach Vorarlberg zugestimmt.“ Damit sei das Aufenthaltsverbot erloschen.
Stimmt das? Im Landhaus ist man verwundert. Am 18. Jänner lehnt die zuständige Beamtin ab, Soner Ö. in die Grundversorgung aufzunehmen. Zuerst deponiert sie ihre Bedenken in einem E-Mail, anschließend am Telefon. Die Warnungen bleiben ohne Konsequenzen. Dass das Land einer privaten Einreise zugestimmt habe, könne nicht sein. Schließlich könne gar nicht verhindert werden, dass jemand privat einreist. Die politische Opposition fordert jedenfalls Aufklärung. Derzeit laufen Anfragen, zudem steht die Forderung nach einem Untersuchungsausschuss im Raum. Auch in der Justiz läuft die Untersuchung.
Soner Ö. befindet sich derzeit in der Justizvollzugsanstalt Innsbruck. In Haft habe er randaliert, Mithäftlinge bedroht und mit Kontakten zum IS geprahlt. Nachdem er in eine besonders gesicherte Zelle verlegt wurde, hat er sich beruhigt und ist mittlerweile wieder normal untergebracht, wie sein Pflichtverteidiger, der Bregenzer Anwalt Daniel Wolff, auf Anfrage bestätigt. Aktuell erstellt Reinhard Haller ein psychiatrisches Gutachten.
Als Soner Ö. am 6. Februar in die Bezirkshauptmannschaft marschiert, hat er 0,75 Promille Alkohol im Blut, zudem wird er positiv auf Benzodiazepine getestet. Bereits am 23. Jänner hat er um Geld aus der Grundversorgung angesucht. „Das ist jetzt scheiße, dachte ich mir“, erzählt er Polizisten von diesem Tag, als er das Türschild von Alexander A. sah. Alexander A. meldet sich danach bei einer ehemaligen Kollegin der Fremdenpolizei: „Weißt du, wer wieder da ist?“ Sie können sich beide erinnern.
Soner Ö. fühlt sich erneut ungerecht behandelt. Er hat genug, rächt sich. Nach der Tat legt er das Messer als Symbol für den Amtsmissbrauch, den Soner Ö. seinem Opfer vorwirft, auf den Schreibtisch. Als ihn die Polizeibeamten abführen, fragt er: „Ist er tot?“
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