Weg frei für neues Urheberrecht

Politik / 26.03.2019 • 22:38 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Eine Mehrheit der Abgeordneten billigte trotz Protest im Internet und auf der Straße die Copyright-Reform. AFP
Eine Mehrheit der Abgeordneten billigte trotz Protest im Internet und auf der Straße die Copyright-Reform. AFP

Umstrittene Richtlinie passiert entscheidende Hürde im Europäischen Parlament.

straßburg YouTuber, Netz-Aktivisten und zahlreiche Internetnutzer haben wochenlang gegen die Reform des europäischen Urheberrechts mobil gemacht. Genutzt hat es am Ende wenig. Das Europäische Parlament gab der entsprechenden Richtlinie am Dienstag grünes Licht. Für den im Februar mit den Mitgliedsstaaten erzielten Kompromiss stimmten am Dienstag in Straßburg 348 Abgeordnete, dagegen waren 274. Es gab 36 Enthaltungen. Während die Reform-Gegner, darunter SPÖ, Grüne und Neos, entsetzt reagierten, sprachen Befürworter von einem positiven Signal. Schon bald werde an der Umsetzung der Richtlinie in österreichisches Recht gearbeitet, kündigte Medienminister Gernot Blümel (ÖVP) an.

Doch worum geht es überhaupt? Grundsätzlich soll die Reform das veraltete EU-Urheberrecht an das digitale Zeitalter anpassen. Die Kritiker glauben aber, dass die Richtlinie über das Ziel hinausschießt. Artikel 13, der im finalen Gesetzestext Artikel 17 heißen wird, gilt als besonders umstritten. Demzufolge müssen Plattformen wie YouTube oder Instagram künftig schon beim Hochladen von Inhalten prüfen, ob diese urheberrechtlich geschütztes Material enthalten. Befürworter argumentieren, dass Plattformen, die absichtlich mit fremden Inhalten Geld verdienen, zu einer fairen Lizenzierung gezwungen werden müssen. Gegner befürchten, dass dies nur über automatisierte Uploadfilter möglich ist. Dadurch bestehe die Gefahr, dass mehr Material als notwendig aussortiert wird. „Große Dienstleister werden keine Probleme haben, solche Uploadfilter technisch zu realisieren“, erklärt Friedrich E. Seeber, Jurist, Autor und Lehrbeauftragter an der Donau-Universität Krems. „Es stellt sich aber zum Beispiel die Frage, wo die Grenze zu ziehen ist, wenn es um einen Inhalt im Rahmen der Kunst- und Satirefreiheit geht.“ Der Experte für den Schutz geistigen Eigentums gibt zu bedenken: „Der Filter sieht nur den Inhalt, kann aber nicht beurteilen, ob die Kunst- oder Satirefreiheit gefährdet ist. Wer bestimmt die Parameter? Wer prüft das rechtlich?“ Ebenfalls umstritten ist Artikel 11, der ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorsieht. Suchmaschinen wie Google sind künftig verpflichtet, für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten Geld an die Verlage zu zahlen. Die Gegner glauben, dass dies kleine Verlage benachteiligt. Diese seien darauf angewiesen, von Suchmaschinen gelistet zu werden und hätten eine schwache Verhandlungsposition gegenüber Internetriesen wie Google.

„Potenziell enthält die Richtlinie durchaus Gefahren. Diese müssen sich aber erst verwirklichen“, meint  Seeber. „Der Schutz von geistigem Eigentum und die Meinungsäußerungsfreiheit befinden sich immer in einem Spannungsfeld. Ob dieser Weg der richtige war, wird sich weisen.“ Dies gelte es nun abzuwarten. Der Experte ist aber überzeugt: „Jede Verordnung, jede Richtlinie kann angepasst werden, wenn sie nicht mit der Lebenswirklichkeit übereinstimmt.“

Snowden meldet sich zu Wort

Medienminister Blümel wertete das Abstimmungsergebnis vom Dienstag jedenfalls als Erfolg. Es handle sich um einen guten Tag für Europa. Zuspruch gab es auch vom Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ). Präsident Markus Mair sprach von einer „wichtigen Weichenstellung, die den Erhalt von unabhängigem Journalismus in der digitalen Welt sichern kann.“ Enttäuscht zeigten sich hingegen SPÖ, Grüne, Neos, aber auch US-Whistleblower Snowden. „Vergiss nie, was sie hier gemacht haben“, twitterte Snowden auf deutsch. Snowden, der 2013 die ausufernde Überwachung durch den US-Geheimdienst NSA öffentlich gemacht hatte, lebt im russischen Exil. VN-RAM

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