Kickl verteidigt Vorgehen bei Soner Ö.

Bluttat in Dornbirn: Schubhaft sei nicht möglich gewesen. Opposition empört.
Wien Für Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) sind die Umstände zur Bluttat in der Dornbirner Bezirkshauptmannschaft eigentlich geklärt. Das hielt sein Ressort schon Anfang März fest. Zum gleichen Schluss kommt Kickl nun in den Anfragebeantwortungen an Neos und SPÖ. Die aktuelle Gesetzeslage habe es nicht erlaubt, den mutmaßlichen Täter – ein in Vorarlberg geborener und aufgewachsener türkischer Asylwerber mit Rückkehrverbot – festzunehmen, obwohl dieser amtsbekannt war. Eine Schubhaft sei nicht möglich gewesen, da Soner Ö. bereits einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt habe. Außerdem habe keine Fluchtgefahr und zu diesem Zeitpunkt keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestanden. Dem Bundesamt für Fremdenwesen war aber das Aufenthaltsverbot/Rückkehrverbot von Soner Ö. bekannt. “Das als Aufenthaltsverbot geltende unbefristete Rückkehrverbot ist nach wie vor aufrecht, da es unbefristet ist und nicht aufgehoben wurde”, schreibt Kickl außerdem in der Anfragebeantwortung.
SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried wirft dem Innenminister nun vor, seit zwei Monaten die lückenlose Aufklärung des Mordfalls in Dornbirn zu verhindern. Nach Ansicht Leichtfrieds hätten die bestehenden Gesetze ausgereicht, um die Tragödie zu verhindern. Er betonte neuerlich, dass es die von der Regierung gewünschte Sicherungshaft nicht brauche. Die Neos sehen die Anfragebeantwortung als Bestätigung für das Behördenversagen. So habe gegen den mutmaßlichen Täter ein aufrechtes Aufenthaltsverbot bestanden und die Behörden hätten darüber Bescheid gewusst. Auch eine Schubhaft wäre nach Neos-Meinung möglich gewesen, auch wenn das Innenministerium hier anders argumentiert.
Die Bluttat in Dornbirn wurde am 6. Februar verübt. Soner Ö. ist den Akten zufolge am 4. Jänner dieses Jahres illegal nach Österreich eingereist, am 6. Jänner wurde er bei der Polizeiinspektion Höchst vorstellig, von wo er nach Thalham überstellt wurde. Am 18. Jänner wurde er per Bescheid zum Asylverfahren zugelassen und trotz Aufenthaltsverbots, Aussagen zu seiner Rolle im Bürgerkrieg in Syrien und Kenntnis des Aktes auf freien Fuß gesetzt. Eine Vorarlberger Beamtin warnte das Ressort vor dem Mann. Der getötete Sozialamtsleiter hatte zehn Jahre zuvor – nach der 15. Verurteilung des 34-Jährigen – das Aufenthaltsverbot erlassen.