Weniger Sozialhilfe bei Spenden?

Das Sozialressort bestreitet Vorwürfe von Opposition und Hilfsorganisationen.
Wien Peter Mennel ist besorgt. Der Sprecher der Vorarlberger Plattform für Menschenrechte warnt vor Einschnitten bei der Mindestsicherung. So könnten Spenden von der neuen Sozialhilfe einfach abgezogen werden, sagt er: „Zynischer und anstandsloser geht es nicht mehr.“
Das Sozialministerium bestreitet, dass gewisse Spenden die Mindestsicherung verringern werden. „Strenggenommen und theoretisch dürften gemeinnützige Vereine wie die Caritas jedem Mindestsicherungsbezieher, der nichts besitzt, 5300 Euro spenden.“ Maximal so hoch darf das Vermögen der Betroffenen sein, um noch die volle Sozialhilfe zu erhalten. Sachleistungen wie ein elektrischer Rollstuhl seien nicht davon umfasst, auch nicht die Leistungen nach Naturkatastrophen, erklärte Ressortchefin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) vergangene Woche in einer Stellungnahme.
Die SPÖ interpretiert das Gesetz der Regierungsparteien völlig anders. Dieses besage, dass Spenden in Zukunft von der Sozialhilfe abgezogen werden müssten, erklärt Sozialsprecher Josef Muchitsch. Einzige Ausnahmen seien sogenannte Härtefallklauseln oder wenn man einen Sonderbedarf geltend machen könne.
Verfassungsjurist Peter Bußjäger sieht ebenso wenig Spielraum. Laut der neuen Regelung müsse die Landesgesetzgebung sicherstellen, dass bei der Bemessung der Sozialhilfe alle Leistungen Dritter, die die eigenen Bedarfe decken, berücksichtigt werden. Auch sonstige Einkünfte seien davon umfasst. „Die Argumentation, dass eine Spende keine ‚Leistung Dritter‘ ist oder als ‚sonstige Einkünfte‘ zählen soll, ist nicht leicht, erklärt Bußjäger. „ In den Erläuterungen werde bemerkenswerterweise aber nur von öffentlichen Mitteln gesprochen. „Das könnte man als Indiz werten, dass die Spende doch nicht berücksichtigt werden muss.“
Die Juristen im Büro von Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker sind sich nicht einig, wie das Vorhaben der Ministerin genau zu interpretieren ist. Auch das Rote Kreuz fordert Karlheit: So soll ein eigener Paragraph sicherstellen, dass sich Spenden nicht negativ auf die Sozialhilfe auswirken. Würde die Bundesregierung dieser Forderung nicht nachkommen und Spenden die Sozialhilfe verringern, „könnten wir ja ebenso gut die Spendengelder gleich der Republik überweisen“, kritisiert Generalsekretär Werner Kerschbaum.