Die ersten Häppchen der Steuerreform

Politik / 29.04.2019 • 18:00 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Die ersten Häppchen der Steuerreform
Finanzminister Hartwig Löger, Kanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Staatssekretär Hubert Fuchs (v. l.) präsentieren am Dienstag die Details zur Steuerreform. APA

ÖVP und FPÖ präsentieren am Dienstag ihre Pläne: Was bisher bekannt ist.

Wien Vor allem in den vergangenen Tagen gab die Bundesregierung häppchenweise Details zur Steuerreform bekannt. Heute, Dienstag, folgt die Offenbarung, wenn Kanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Heinz-Christian Strache, Finanzminister Hartwig Löger und Staatssekretär Hubert Fuchs das ganze Paket präsentieren. 6,5 Milliarden Euro soll es umfassen. Fünf Milliarden Euro würden an Pensionisten und Arbeitnehmer sowie 1,5 Milliarden an die heimischen Betriebe fließen, heißt es von Regierungsseite. Das Volumen entspricht im Jahr 2022 mit 6,5 Milliarden Euro 1,5 Prozent der Wirtschaftsleistung und wird damit etwa gleich groß sein wie bei den Steuerreformen 2004/05 und 2015/16. Maßnahmen zur Gegenfinanzierung, also neue Steuern oder Schulden, sind laut ÖVP und FPÖ nicht nötig. Sparsames Wirtschaften reiche aus.

Die einzigen bisher bekannten neu geschaffenen Einnahmequellen werden 200 Millionen Euro bringen. Diese sollen durch eine Onlinewerbeabgabe, eine Meldeverpflichtung für Plattformen wie Airbnb sowie das Schließen von Steuerlücken bei der Einfuhrumsatzsteuer eingebracht werden.

Der größte Teil der 6,5 Milliarden geht mit 77 Prozent an Arbeitnehmer und Pensionisten. Dass die Krankenversicherungsbeiträge für Geringverdiener 2020 sinken sollen, ist schon länger bekannt. Ebenso die für 2021 geplante Senkung der unteren drei Lohn- und Einkommensteuertarife für Arbeitnehmer und Selbstständige. Die kalte Progression wird noch nicht abgeschafft. Das soll erst im Wahljahr 2022 – mit Wirkung 2023 – geschehen, berichtete Finanzsstaatsekretär Fuchs bereits im Jänner. Ab dann soll ein Automatismus gelten.

Die ersten Häppchen der Steuerreform

23 Prozent der Steuerentlastung bekommen Unternehmer in zwei Schritten: 2022 sinkt die Körperschaftssteuer von 25 auf 23 Prozent, nach der Wahl dann auf 21 Prozent. Kleinbetriebe mit bis zu 35.000 Euro Jahresumsatz müssen ab 2020 keine Einkommens- und Umsatzsteuererklärung abgeben, sondern erhalten die Möglichkeit einer Steuerpauschalierung. Bisher lag die Grenze bei 30.000 Euro. Ebenso wird es dem Vernehmen nach erleichtert, Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen. Die Grenze, um geringwertige Wirtschaftsgüter wie Laptops oder Drucker abzusetzen, soll von 400 auf 1000 Euro steigen. Außerdem sollen Unternehmen künftig bis zu zehn Prozent ihres Gewinns steuerfrei an Mitarbeiter ausschütten dürfen.

Von den angekündigten ökologischen Komponenten der Reform ist kaum etwas bekannt. Finanzstaatssekretär Fuchs hatte in den VN lediglich angekündigt, dass die motorbezogene Versicherungssteuer aufkommensneutral ökologisiert werde. Bei der Regierungsklausur kündigten ÖVP und FPÖ außerdem an, emissionsarme Fahrzeuge sowie Photovoltaik, Biogas und Wasserstoff mit 300 Millionen Euro zu begünstigen .

Die zahlreichen Steuerausnahmen sollen auch durchforstet werden, die Begünstigungen für das 13. und 14. Gehalt und für Überstunden aber bestehen bleiben, ebenso die Pendlerpauschale, wie Fuchs bereits versicherte: “Sie abzuschaffen wäre eine Katastrophe.”

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