Informationsfreiheit auf der langen Bank

Politik / 05.08.2019 • 09:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Informationsfreiheit auf der langen Bank
ÖVP und FPÖ vertagten Anträge zum Informationsfreiheitsgesetz. APA

Debatte vertagt. Auskunftspflicht wird selten voll ausgenutzt.

Wien Das Amtsgeheimnis gehört abgeschafft. Darauf haben sich alle Parlamentsparteien bereits in der vergangenen Legislaturperiode geeinigt. Passiert ist allerdings nichts. Initiativen im freien Spiel der Kräfte verliefen ebenso im Sand, wie zahlreiche Vorhaben der vergangenen Jahre und Jahrzehnte.

Bei der Reform des Amtsgeheimnisses geht es um die Frage, wie weit der Staat Bürgern Einblick in seine Arbeit gewähren muss. Amtsverschwiegenheit und Auskunftspflicht stehen einander dabei gegenüber. Derzeit sind Behörden zur Verschwiegenheit über geheimhaltungswürdige Informationen verpflichtet. Sie müssen aber gleichzeitig über alles Auskunft erteilen, was keiner Verschwiegenheit unterliegt. Kritiker warnen angesichts dieser Rechtslage vor willkürlicher Geheimhaltung.

Wie eine Reihe von Anfragebeantwortungen an die Liste Jetzt zeigen, wird das Gesetz zur Auskunftspflicht des Bundes aber in nur wenigen Fällen voll ausgenutzt. Die meisten Ressort führen keine Statistik dazu und können die Zahl der Anfragen nur schätzen. Lediglich das Umwelt- und Wirtschaftsministerium machen für 2018 mit 11.500 und 13.000 Anfragen konkretere Angaben. Wer keine Antwort erhielt, hat nur selten den entsprechenden Bescheid dazu verlangt. Pro Ministerium kam das 2018 etwa ein bis zwei Mal vor. An das Bundesverwaltungsgericht wandten sich insgesamt sechs Personen, die mit ihrer Anfrage keinen Erfolg hatten. Bisher bekam keine davon Recht, mehrere Entscheidungen stehen noch aus.

Das Gesetz gibt den Behörden derzeit ein leichtes Argument, um Anfragen abzulehnen. Es sieht vor, dass die Beantwortung von Anfragen die Verwaltung bei ihrer übrigen Aufgabenerfüllung nicht wesentlich beeinträchtigen darf.

Für Jetzt-Mandatar Alfred Noll ist ein stärkeres und besseres Informationsfreiheitsgesetz überfällig. Anträge seiner Fraktion sowie von SPÖ und Neos hat der Verfassungsausschuss im Nationalrat aber erst im Juli mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit vertagt. Sie wollen sich dem Thema in der kommenden Gesetzgebungsperiode annehmen. Im ÖVP-FPÖ-Koalitionsabkommen, das ursprünglich bis 2022 vereinbart worden ist, steht allerdings kein Wort von Informationsfreiheit oder Amtsgeheimnis. Die Vorarlberger Landesregierung von ÖVP und Grünen hatte in ihrem Programm für 2014 bis 2019 hingegen angekündigt, in dieser Frage Möglichkeiten zur landesrechtlichen Umsetzung zu prüfen. Bei der Regierungsbilanz war davon keine Rede mehr.

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