Recht auf Pflegekarenz

Politik / 07.08.2019 • 07:00 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Recht auf Pflegekarenz
Bis zum 24. September muss der Sozialausschuss im Nationalrat den Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und -teilzeit beraten haben. APA

Der Nationalrat dürfte im September einen Rechtsanspruch beschließen. Gespräche laufen.

Wien Pflege kann jeden betreffen, ob als Pflegebedürftige oder Pflegende. Fast jeder Zehnte in Österreich betreut derzeit ein Familienmitglied daheim. 146.000 Menschen kümmern sich um ihnen nahestehende Personen in einer stationären Einrichtung. Das zeigen Zahlen der Interessensgemeinschaft für pflegende Angehörige (IG Pflege). Sie hat den 13. September zum Aktionstag für pflegende Angehörige ausgerufen, der auf die Pflege im Verborgenen und das Recht auf Unterstützung pflegender Angehöriger aufmerksam machen soll. Die IG Pflege fordert unter anderem bessere Beratung, leistbare und individuelle Betreuungsangebote sowie einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit.

Frist für den Sozialausschuss

Der Rechtsanspruch könnte schon elf Tage nach dem Aktionstag für pflegende Angehörige verwirklicht sein. Bis zum 24. September muss der Sozialausschuss im Nationalrat nämlich die Regelung zu Pflegekarenz und -teilzeit beraten haben. Die Freiheitlichen haben den entsprechenden Fristsetzungsantrag der SPÖ unterstützt. Die ÖVP lässt auf VN-Anfrage offen, ob sie bei der entscheidenden Abstimmung mitgehen wird.

Der SPÖ-Antrag sieht einen Rechtsanspruch für Arbeitnehmer in Betrieben mit zumindest fünf Arbeitnehmern vor. Diese Zahl könnte sich in den anstehenden Verhandlungen aber noch ändern. Die Wirtschaftskammer sieht den Rechtsanspruch auf Pflegekarenz grundsätzlich kritisch. „Es gibt ein Einvernehmensmodell und das funktioniert“, sagt Rolf Gleißner von der Abteilung Sozialpolitik: „Wir sehen keinen Grund, einen einseitigen Anspruch einzuführen.” Denn in der Regel finde man immer eine Lösung. Gleißner warnt davor, dass ein Rechtsanspruch vor allem für kleinere und mittlere Betriebe Probleme bringen könnte, zum Beispiel, wenn mitten in der Saison eine Schlüsselkraft ausfalle.

83 Tage in Karenz

Die Pflegekarenz gibt es seit Jänner 2014 für die Betreuung naher Angehöriger ab Pflegestufe drei. Für Demenzkranke oder Kinder reicht die erste Pflegestufe. Die Karenz kann ein bis drei Monate dauern, verschlechtert sich der Zustand des Pflegebedürftigen, sogar bis zu zwölf Monate. Den Pflegenden steht ein Karenzgeld zu, das sich am Arbeitslosengeld orientiert. Arbeitgeber müssen der Pflegekarenz aber zustimmen, da kein Rechtsanspruch besteht. Bei der Familienhospizkarenz für die Sterbebegleitung naher Angehöriger oder Betreuung schwerstkranker Kinder ist das anders. Hier gibt es den Rechtsanspruch bereits. 

Im Jahr 2017 wurde das Pflegekarenzgeld 1415 Personen in Österreich gewährt, 69 davon in Vorarlberg. Von Jänner bis Oktober 2018 waren 1293 Personen, davon 50 Vorarlberger, in Pflegekarenz. Das zeigt die Beantwortung einer Anfrage von Jetzt-Mandatarin Daniela Holzinger-Vogtenhuber. Demnach wurden durchschnittlich 2500 Euro für die durchschnittliche Karenzdauer von 83 Tagen bezogen, also rund 30 Euro pro Tag. Deutlich weniger Personen nutzten die Pflegeteilzeit, 97 im Jahr 2017 (fünf in Vorarlberg), und 71 von Jänner bis Oktober 2018 (zwei in Vorarlberg). Holzinger-Vogtenhuber fordert, die Pflegeteilzeit aus ihrem Schattendasein zu holen. So könnten sich Männer und Frauen die Pflege von Angehörigen besser teilen. Denn eines machen die Zahlen des Sozialressorts deutlich: Die Pflege ist weiblich. 70 Prozent der Bezieher von Pflegekarenzgeld waren Frauen. Bei der Pflegeteilzeit ist ihr Anteil mit rund 75 Prozent noch höher.

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