„Warum glauben Sie in Gefahr zu sein?“

Tausende offene Asylverfahren bringen Gerichte an ihre Grenzen. Ein Lokalaugenschein.
WIEN Arian Nazemi* blickt auf eine grüne Tür. Hinter ihr wird sich seine Zukunft entscheiden. Er wirkt ruhig. Der 27-Jährige sitzt im Bundesverwaltungsgericht (BVwG) vor dem Raum Nummer 1, wo um 9.30 Uhr seine Verhandlung starten soll. Arian Nazemi ist Asylwerber.
Er gehört zu jenen 12.366 Afghanen, deren Verfahren laut Innenministerium im Juni in zweiter Instanz noch anhängig war. Insgesamt sind über 31.000 Asylverfahren offen, 3500 in erster Instanz beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), über 27.000 bei den Gerichten.
Asylantrag vor zweieinhalb Jahren
Arian Nazemi hat seinen Antrag im Jänner 2016 gestellt. Im Juli 2017 wurde er durch das BFA einvernommen, einen Monat später erhielt er einen negativen Bescheid. Dann erhob er Beschwerde. Zwei Jahre später beginnt seine Verhandlung. Der 27-Jährige sagt, er würde von den Taliban verfolgt.
Die Richterin hält eine dicke olivgrüne Mappe aus Papier in die Höhe: „Herr Nazemi, das hier ist Ihr Asylakt.“ Darin befinden sich alle Unterlagen: die Einvernahmen, Arbeitsbestätigungen aus Afghanistan, die Beschwerde des Asylwerbers und Unterstützungserklärungen. Eine davon stammt von Arian Nazemis Sportverein in Niederösterreich.
Ursprünglich kommt er aus Ghazni im östlichen Teil Afghanistans. Er wurde im afghanischen Jahr 1371 geboren, das ist 1992. Sein genaues Geburtsdatum kennt Arian Nazemi nicht. Seine Eltern hätten es auf eine Seite im Koran geschrieben: „Und der ist nicht mehr vorhanden.“
Der Verhandlungsraum ist simpel gehalten. Hinter einem weißen Pult sitzt die Richterin, das gedruckte österreichische Wappen an der Wand ist grafisch genauso bescheiden. Im hinteren Teil des Raumes, in einer Stuhlreihe an der Wand, könnten Zuschauer Platz nehmen. Die Verhandlung ist öffentlich. Gekommen ist niemand.
Arian Nazemi sitzt in der Mitte des Verhandlungssaals, links von ihm sein Verteidiger und rechts ein Dolmetscher. Es ist das Recht des Asylwerbers, die Verhandlung in seiner Muttersprache zu führen. Die Richterin stellt Fragen. Der Dolmetscher übersetzt. Arian Nazemi antwortet. Und wieder kommt der Dolmetscher zum Zug. Ein kurzer Teil der Verhandlung wird auch auf Deutsch geführt. Der Asylwerber soll seinen Alltag beschreiben. „Ich wohne in Niederösterreich. Zwei Tag in der Woche habe ich Fußballtraining. Und einmal am Wochenende haben wir Match. Am Samstag arbeite ich beim Roten Kreuz. Wenn ich nach Wien komme, besuche ich gerne die Bücherei in der Burggasse.“ Ob er Freunde in Österreich hat? „Ja“, sagt der 27-Jährige. Er habe sie beim Fußballspielen kennengelernt. Verwandte hat er keine im Land.
Tausende offene Verfahren
Arian Nazemi ist einer von vielen. Im Bundesverwaltungsgericht waren zu Beginn des Jahres 54.550 Verfahren im Bereich Fremdenwesen und Asyl anhängig. Die personellen Ressourcen reichen nicht, um die hohe Zahl an offenen Beschwerdeverfahren rasch abzubauen, heißt es im Tätigkeitsbericht des BVwG. Derzeit schafft es das Gericht, rund 29.000 Verfahren pro Jahr abzuschließen. Jährlich kommen neue hinzu. Im Asylbereich zählte das BVwG im vergangenen Jahr 26.900 neue Verfahren. Der Stapel wird größer. Zwar sinken die Asylzahlen, allerdings beginnen die Behörden nun, die früheren Ansuchen neu zu prüfen. Stichwort: Asyl auf Zeit. Alle Anträge, die nach dem 15. November 2015 gestellt wurden, werden drei Jahre später neu bewertet. Eine neue Beschwerdewelle ist möglich.
Angst vor Verfolgung
Bei Arian Nazemi könnte es gar nicht so weit kommen. Er weiß noch nicht, ob er bleiben darf. „Was würde Sie im Fall einer Rückkehr nach Afghanistan erwarten?“, will die Richterin wissen. „Vieles“, sagt der 27-Jährige, während er sein Handy aus der Tasche zieht. Er will unbedingt Videos aus Ghazni zeigen. Die Richterin fragt: „Sind Sie auf den Videos zu sehen?“ Nein, antwortet er. „Wenn ich auf dem Video gewesen wäre, wäre ich nicht mehr am Leben.“ Der 27-Jährige berichtet von Gewalt auf offener Straße und Anschlägen. Immer wieder hält er Bilder hoch, die das beweisen sollen. Er selbst sei den Taliban einmal entkommen. Sie hätten ihn gesucht, weil er für eine Baufirma arbeitete, die Aufträge aus den USA angenommen hatte. Ebenso weil er Kinder in einer Schule Englisch lehrte. Die Taliban würden das nicht gerne sehen. Vor allem verbieten sie es, Mädchen ab einem gewissen Alter zu unterrichten. Arian Nazemi zeigt ein Foto, auf dem er mit seinen Schülerinnen zu sehen ist. Er hat alles dokumentiert. Das BFA hat ihm seine Geschichte auch geglaubt, nur nicht, dass der Afghane verfolgt worden ist.
Hoffen auf Schutzstatus
Warum er glaube, in Gefahr zu sein, fragt die Richterin. Der Asylwerber erzählt, dass ihn eines Tages zwei Männer in der Schule gesucht, aber nicht gefunden hätten. Er war sich sicher, dass es die Taliban waren. Einen Tag später verließ Arian Nazemi das Land – um etwa drei Jahre später vor Gericht zu stehen und auf einen Schutzstatus zu hoffen.
Es ist halb eins, als die Verhandlung beendet ist. Ob der 27-Jährige in Österreich bleiben darf, erfährt er nicht. Er nimmt seinen Rucksack und packt die gelbe Plastiktasche wieder ein, die er während der Verhandlung neben sich gelegt hatte. Dokumente, Arbeitsbestätigungen und Fotos darin erinnern an sein Leben in Afghanistan. Jetzt hofft Arian Nazemi auf einen Neustart in Österreich. Bald wird er erfahren, ob es klappt.
*Name von der Redaktion geändert
„Wenn ich auf dem Video gewesen wäre, wäre ich nicht mehr am Leben.“
Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.