Bierlein hält Schreddern für zulässig

Festplatten-Vernichtung durch externe Unternehmen sei legitim.
wien Für das Bundeskanzleramt ist das Löschen von Daten, wie es etwa bei der Amtsübergabe der Regierungschefs Sebastian Kurz (ÖVP) und Christian Kern (SPÖ) erfolgt ist, legitim. Die Vernichtung von Festplatten durch externe Unternehmen sei ein rechtskonformer Vorgang, heißt es in mehreren Beantwortungen von parlamentarischen Anfragen durch Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein zur Schredder-Affäre. Bestätigt wurde im Kanzleramt auch, dass die fünf von einem ehemaligen Mitarbeiter von Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) zur Vernichtung gebrachten Festplatten in Druckern beziehungsweise Multifunktionsgeräten eingebaut gewesen seien. Beim Regierungswechsel 2017 von Kern zu Kurz seien wiederum sieben interne Speicher aus derartigen Geräten geschreddert worden.
Keine Beurteilung
Auf den internen Speichern hätten sich lediglich temporäre Daten befunden, die nicht unter das Bundesarchivgesetz fallen, heißt es in den jeweiligen Anfragebeantwortungen. Daher könne ausgeschlossen werden, dass es sich um zu archivierende Daten gehandelt hat. Die Beurteilung, ob strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, falle nicht in den Vollziehungsbereich der Bundeskanzlerin, heißt es in den Anfragebeantwortungen.
Laut Kanzleramt waren jene Geräte in den Büros von Kurz und Gernot Blümel (beide ÖVP) geleast und befanden sich nicht in Bundeseigentum. Die internen Speicher wurden nach dem Ausbau in das Eigentum des Bundes überführt. Diese Daten seien nicht dem Staatsarchiv zu übermitteln, sondern müssten vernichtet werden. Eine Löschung der internen Speicher ist laut Kanzleramt sowohl im Sinne der Datenminimierung als auch im Sinne der IT-Sicherheit geboten. Datenträger wie Festplatten und USB-Sticks würden seit dem Frühling 2015 grundsätzlich im Bundeskanzleramt vernichtet, größere Einheiten aus Sicherheitsgründen außer Haus zerstört. Damit wird das Unternehmen Reisswolf Österreich GmbH beauftragt.
Zeitpunkt nicht ungewöhnlich
Wenig ungewöhnlich ist für das Kanzleramt der Zeitpunkt der Vernichtung der Festplatten – nämlich bereits vor dem Misstrauensantrag im Nationalrat gegen das Kabinett Kurz. Amtsübergaben seien in der Regel zeitlich einschätzbar, sodass deren Abwicklung Wochen beziehungsweise Monate im Voraus geplant werden müsse. Auch in diesem besonderen Fall hätte sich dies abgezeichnet, weswegen ein verantwortlicher Mitarbeiter für die Kabinette Kurz und Blümel bestimmt worden sei.
Über den Inhalt der geschredderten Festplatten gab das Bundeskanzleramt keine Auskunft, ebenso wenig über die handelnden Personen. Dass der Mitarbeiter einen falschen Namen verwendet hatte und darüber hinaus die Rechnung an das Unternehmen Reisswolf nicht bezahlte, sei keine direkte Angelegenheit des Kanzleramtes, wurde auf die polizeilichen Ermittlungen verwiesen. Auch ein von den Anfragestellern vermuteter Konnex zur Ibiza-Affäre konnte nicht bestätigt werden.
Das Bundeskanzleramt gab außerdem an, dass seit Anfang 2017 mehr als 350 Datenträger im Haus vernichtet wurden.
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