Politik in kürze

Politik / 06.09.2019 • 22:35 Uhr / 2 Minuten Lesezeit

Anleitung für das Kopftuchverbot

Wien Mit dem neuen Schuljahr wird an Volksschulen „das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“, verboten. Nun hat das Bildungsressort definiert, wann eine Verhüllung vorliegt, nämlich, wenn „das Haupthaar nicht mehr zu sehen ist“, auch wenn einzelne Haarsträhnen oder der Haaransatz unbedeckt sein sollten. Nicht als Verhüllung gilt, wenn „die Haare vom Ansatz weg deutlich zu erkennen und in der Länge von zumindest einer Handbreite zu sehen sind“ sowie „Kinn und Hals im Ausmaß eines Rollkragenpullovers frei sind“. Kommt ein Mädchen mit Kopftuch in den Unterricht, müssen Lehrer das unverzüglich der Schulleitung melden. Diese muss die Bildungsdirektion informieren. Dort müssen die Eltern  innerhalb von vier Tagen zu einer „Rechtsbelehrung“ eingeladen werden. Folgen sie dieser nicht oder wird das Kopftuchverbot weiterhin missachtet, ist eine Strafe von bis zu 440 Euro möglich.

 

Sidlo lässt OeNB-Mandat ruhen

Wien Peter Sidlo wird bis auf weiteres sein Notenbank-Mandat nicht ausüben. Das teilte die Oesterreichische Nationalbank am Freitag mit. Sidlos Bestellung zum Finanzvorstand der Casinos Austria steht im Mittelpunkt von Ermittlungen. Er hat sich daher selbst als Casinos-Vorstand beurlaubt.

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