Von Listen, Fristen und kreativen Malereien auf dem Wahlzettel

Was man anlässlich des nahenden Wahlsonntags alles beachten muss.
wien Sonntag ist Wahltag. Über 6,4 Millionen Österreicher sind dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Doch wie funktioniert das genau? Wo wählen wir? Und wie war das mit den Vorzugsstimmen? Die VN beantworten die wichtigsten Fragen zur Nationalratswahl.
Was wird am Sonntag
gewählt?
Die wahlberechtigten Österreicher haben die Möglichkeit, über die Zusammensetzung des Nationalrats zu entscheiden. Bei der Wahl am 29. September werden 183 Abgeordnete gewählt, die im Nationalrat Gesetze erarbeiten, beschließen oder ändern. Außerdem kontrollieren sie die Bundesregierung mit Anfragen oder parlamentarischen Untersuchungsausschüssen. Parteien nominieren die Abgeordneten für die Wahl. Diese sind auf Wahllisten zu finden. Auf dem Stimmzettel stehen in ganz Österreich acht Parteien: ÖVP, SPÖ, FPÖ, Neos, Liste Jetzt, Grüne, KPÖ und Wandel. Manche Gruppierungen treten nur in einzelnen Ländern an, so etwa Jede Stimme GILT in Vorarlberg und Tirol.
Wer darf wählen?
Jeder Staatsbürger, der spätestens am Wahltag 16 Jahre alt wird, darf mitentscheiden. Das sind mehr als 6,4 Millionen Österreicher. Einziger Ausschlussgrund vom Wahlrecht ist eine unbedingte Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren, in bestimmten Fällen auch mehr als ein Jahr. Das Gericht muss darüber aber im Einzelfall eine Entscheidung fällen.
Wie funktioniert das Wahlsystem?
Um die abgegebenen Wahlstimmen in die 183 Mandate umzurechnen, wird ein dreistufiges Verfahren angewendet. Die Regionen und Bundesländer sollen ausgeglichen repräsentiert sein. Deshalb wird Österreich in neun Landeswahlkreise eingeteilt, diese wiederum in 39 Regionalwahlkreise. Je mehr Bürger dort wohnen, desto mehr Abgeordnete stellen sie. In Vorarlberg gibt es den Regionalwahlkreis Nord (Bezirke Bregenz und Dornbirn) und den Regionalwahlkreis Süd (Feldkirch und Bludenz). Dort werden jeweils vier, also insgesamt acht Mandate vergeben. Das Wahlergebnis wird in drei Ermittlungsverfahren feststellt: eines in den Regionalwahlkreisen, eines in den Landeswahlkreisen und eines auf Bundesebene.
Woher weiß ich, in welches Wahllokal ich gehen muss?
Für die Nationalratswahl bekommt jeder Bürger eine amtliche Wahlinformation nach Hause geschickt. Darauf ist zu sehen, in welchem Wahllokal die Wähler ihre Stimme abgeben müssen und wie lange es geöffnet ist. Achtung: In Vorarlberg schließen die letzten Wahllokale schon um 13 Uhr. Auf der Wahlinformation sind auch Erläuterungen zu Wahlkarten zu finden. Hat man sich für die Briefwahl entschieden, hat man im Inland bis Samstagmorgen Zeit. Die Post leert ab 9 Uhr österreichweit alle Briefkästen und bringt die Wahlkarten zu den Bezirkswahlbehörden. Die ausgefüllten und unterschriebenen Wahlkarten kann man auch persönlich dort abgeben, und zwar auch am Samstag oder Sonntag bis 17 Uhr. Am Wahltag selbst nehmen auch sämtliche Wahllokale Wahlkarten entgegen.
Wie wähle ich richtig?
„Wir bitten darum, die amtliche Wahlinformation mit ins Wahllokal zu nehmen“, erläutert Gernot Längle im Podcast „VN-Woche“. Dies erleichtere die Arbeit der Wahlbehörden. Längle ist Leiter der Abteilung Inneres und Sicherheit im Land und damit mitverantwortlich für das Organisieren von Wahlen in Vorarlberg. Er weist darauf hin, dass ein amtlicher Lichtbildausweis, beispielsweise ein Pass, auf jeden Fall ins Wahllokal mitgenommen werden muss. Auf dem Wahlzettel kann man per Kreuz abstimmen, auch Haken, Striche oder sogar Herzen sind möglich. Hauptsache ist, dass die Wahlbehörde die Entscheidung nachvollziehen kann. „Innovative und kreative Malereien erleichtern das nicht“, so Längle.
Was sind Vorzugsstimmen?
Für die Parteilisten gilt: Je weiter vorne ein Kandidat gereiht ist, desto wahrscheinlicher der Einzug in den Nationalrat. Wähler können auf diese Reihung einwirken, indem sie eine Vorzugsstimme vergeben. Hat ein Kandidat auf der Bundesparteiliste von mindestens sieben Prozent der Wähler seiner Partei eine solche Vorzugsstimme bekommen, rückt er nach vorne.
Auf der Landesparteiliste sind mindestens zehn Prozent, auf der Regionalparteiliste 14 Prozent nötig. Die Kandidaten auf der Regionalparteiliste stehen auf dem Wahlzettel, können also angekreuzt werden. Die anderen müssen eingetragen werden. In der Wahlkabine hängen entsprechende Listen. Vorsicht: Stimmenteilung ist verboten. Partei und Vorzugsstimmenkandidaten müssen derselben Partei angehören. Es ist übrigens nicht zwingend nötig, Vorzugsstimmen zu vergeben. VN-ram, mip