luxemburg Eine weitreichende Vorratsdatenspeicherung verstößt nach Ansicht eines am Mittwoch veröffentlichten EU-Gutachtens auch bei der Terrorbekämpfung gegen EU-Recht. Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona vom Europäischen Gerichtshof hält die Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten nur in sehr engem Rahmen für rechtmäßig. Damit stützt der Generalanwalt ein wichtiges EuGH-Urteil von 2016.