In der Halbzeit
Van der Bellen war in seinen ersten drei Jahren als Bundespräsident schon ordentlich gefordert.
wien Geht es um die österreichische Verfassung, gerät Alexander Van der Bellen ins Schwärmen. Der Bundespräsident attestiert ihr „Eleganz und Schönheit“. Im vergangenen Jahr sei sie wie eine Landkarte gewesen, die einen Weg aus der Regierungskrise aufgezeigt habe. Diese Krise – ausgelöst durch die Ibiza-Affäre – war die größte Bewährungsprobe in der bisherigen Amtszeit Van der Bellens. Am Sonntag ist Halbzeit: Der Bundespräsident ist drei Jahre lang im Amt. Zeit für eine Bilanz. „Während Vorgänger Heinz Fischer die Hofburg für die Herzen geöffnet hat, schuf Van der Bellen ein stärkeres Bewusstsein für die Bedeutung des Amtes“, sagt die Politikwissenschaftlerin und VN-Kommentatorin Kathrin Stainer-Hämmerle.
Krisenmanager gefragt
2019 hatte es für das 76-jährige Staatsoberhaupt in sich. Das Skandalvideo rund um den damaligen FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache führte zum Bruch der türkis-blauen Koalition. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) stürzte mit seinem Übergangskabinett über ein Misstrauensvotum im Nationalrat – das erste Mal in der Zweiten Republik. Van der Bellen bemühte sich um Beruhigung, verwies wiederholt auf die Verfassung. In einer Rede erklärte er: „Das ist keine alltägliche Situation, aber im Grunde genommen etwas ganz Normales.“ Schließlich beauftragte das Staatsoberhaupt die bisherige Verfassungsgerichtshofpräsidentin Brigitte Bierlein mit den Regierungsgeschäften. Auch das war eine Premiere. Zuvor gab es in Österreich noch niemals eine Bundeskanzlerin. Bierlein stand ab Juni einem Expertenkabinett vor, das bis zur Angelobung der aktuellen türkis-grünen Koalition im Amt war.
Van der Bellen sei ein fähiger Krisenmanager gewesen, sagt Politologin Stainer-Hämmerle. Das habe auch mit seinem Typus zu tun. „Er strahlt Ruhe und Besonnenheit aus, findet verständliche Worte, stets auch mit einem gewissen Schmäh.“ Nach einer aktuellen Umfrage des Linzer Market-Instituts für die Tageszeitung „Der Standard“ sind 45 Prozent der Österreicher sehr zufrieden und 30 Prozent zufrieden, dass Van der Bellen 2016 zum Bundespräsidenten gewählt wurde. Für die Umfrage hat Market vom 16. bis 19. Dezember 806 Personen repräsentativ für die wahlberechtigte Bevölkerung befragt.
Intensiver Wahlkampf
2016 sah noch alles anders aus. Nach der turbulenten Bundespräsidentschaftswahl befürchteten Beobachter eine Spaltung der Gesellschaft. Der Verfassungsgerichtshof hatte das Ergebnis der Stichwahl unter anderem wegen Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen aufgehoben. Der intensive Wahlkampf zwischen dem ehemaligen Grünen-Chef und seinem FPÖ-Konkurrenten Norbert Hofer ging in die Verlängerung. Im Dezember stand dann schließlich fest: Van der Bellen wird Bundespräsident. Damals verkündete er, ein Präsident für alle Österreicher sein zu wollen. Das gelinge ihm gut, analysiert Stainer-Hämmerle. „Die Differenzen in der Bevölkerung werden zwar größer. Doch Van der Bellen schaffte es gut, diese zu überbrücken.“
Immer wieder kommt es zu einer Debatte um die Kompetenzen des Staatsoberhauptes. Die Verfassung verschafft ihm eine hohe Machtfülle, zumindest theoretisch. In der Praxis wird diese nicht ausgeschöpft. Meist beschränkt sich der Bundespräsident auf repräsentative Aufgaben. Das ist dem traditionellen Rollenverzicht geschuldet. Es kam allerdings schon vor, dass Amtsinhaber ein Machtwort gegen einzelne Ministerkandidaten ausgesprochen haben. Van der Bellen verkündete im Sommer beispielsweise, Herbert Kickl (FPÖ) nicht mehr als Innenminister angeloben zu wollen. Doch dazu kam es bekanntlich nicht.
Expertin Stainer-Hämmerle fasst zusammen: „Das Amt des Bundespräsidenten ist in Krisenzeiten wichtig, insbesondere wenn es um Übergangsperioden geht. Wir müssen froh sein, wenn wir ihn nicht brauchen und er sozusagen nur Grüßaugust spielen kann.“
Stichwort
Bundespräsident
Das Staatsoberhaupt Österreichs wird alle sechs Jahre direkt gewählt. Eine Person kann einmal wiedergewählt werden. Der Bundespräsident ernennt den Bundeskanzler und auf seinen Vorschlag hin die weiteren Mitglieder der Bundesregierung – und kann sie theoretisch jederzeit entlassen. Zu den weiteren Kompetenzen zählen: Vertretung der Republik nach außen, Beurkundung von Gesetzen und Abschluss von Staatsverträgen. Er kann den Nationalrat auf Regierungsvorschlag auflösen und fungiert als Oberbefehlshaber des Heeres. Obwohl die Verfassung dem Bundespräsidenten eine weitreichende Machtfülle zugesteht, schöpft dieser sie nicht aus („Rollenverzicht“).