Grabenwarter wird neuer VfGH-Präsident

Der bisherige Vize folgt damit auf die frühere Bundeskanzlerin Bierlein. Bei seiner Nachbesetzung werden erstmals die Grünen mitreden können.
Wien Christoph Grabenwarter wird wie erwartet neuer Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH). Die Regierung wird im Ministerrat am heutigen Mittwoch beschließen, Bundespräsident Alexander Van der Bellen den derzeitigen Vizepräsidenten des VfGH zur Ernennung vorzuschlagen, teilte das Bundeskanzleramt der APA mit. Grabenwarter wurde demnach aus drei Bewerbern ausgewählt.
Der 53-Jährige leitet den Gerichtshof seit dem zwischenzeitlichen Avancement Brigitte Bierleins zur Bundeskanzlerin (im Juni 2019) interimistisch. Der 1966 geborene Steirer ist seit 2005 am VfGH als Richter tätig, zum Vizepräsidenten war er 2018 bestellt worden.
Logische Wahl
Dass Christoph Grabenwarter zum Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs aufsteigt, überrascht in der Welt der Justiz wohl kaum jemanden. Der Steirer hat mehr als genug Routine am Gericht, bringt die nötige Kompetenz mit und war schon bei der Kür von Brigitte Bierlein zur ersten Präsidentin des VfGH als Vize zum Nachfolger aufgebaut worden.
Sehr lange war der in Bruck/Mur geborene Steirer der jüngste Verfassungsrichter und wäre es immer noch, hätte die vorige Koalition ein älteres Semester als Michael Rami ins Höchstgericht entsandt. Für einen Verfassungsrichter sehr juvenil war Grabenwarter, als er mit 38 vom damaligen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) verkündet wurde. Seither ist er noch bei jeder Präsidenten-Ernennung im Favoritenkreis gewesen.
Seine Nachfolge offen
Wer Grabenwarter als Vizepräsident oder -präsidentin nachfolgt, steht noch nicht fest. Nach der Ernennung des neuen VfGH-Präsidenten durch den Bundespräsidenten muss der Posten binnen eines Monats ausgeschrieben werden. Sollte der Vizepräsident aus den Reihen des bestehenden Gremiums kommen, muss die offene Position eines Mitglieds wiederum binnen eines Monats ausgeschrieben werden.
Das Nominierungsrecht für den Vizepräsidenten hat die Bundesregierung – und dort wohl die Grünen, sitzt Grabenwarter doch auf einem ÖVP-Ticket. Kämen die Grünen beim Vizepräsidenten nicht zum Zug, könnten sie ein neues Mitglied nur dann vorschlagen, wenn ein bisheriges VfGH-Mitglied aufsteigt. Vizepräsident können laut Bundesverfassungsgesetz nur Richter, Verwaltungsbeamte oder Universitätsprofessoren eines rechtswissenschaftlichen Fachs werden. (APA)
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