Gewessler: „Mautbefreiung ist eine befristete Maßnahme“

Ausbau des öffentlichen Verkehrs hat für die Ministerin höhere Priorität als der Bau der S 18.
Schwarzach Aus Wien angereist ist die Ministerin quasi standesgemäß mit dem Zug. Hauptgrund ihres Besuchs war die Vorstellung von vier E-Bussen für den öffentlichen Nahverkehr in Rankweil. Den VN stand Gewessler zu aktuellen Fragen Rede und Antwort. Dazu zählt auch ein Brief der Bürgermeister von Lustenau sowie Hohenems, Diepoldsau, Oberriet und den Kummenberggemeinden. Sie fordern die Ministerin auf, der umstrittenen Mautbefreiung ein Ende zu setzen. Um ihrem Ansinnen Nachdruck zu verleihen, haben die Gemeinden (wie in den VN berichtet) über eine Anrainerin eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Was wird ihnen die Ministerin antworten? „Der Hintergrund dieser Mautbefreiung ist ein Gesetzesbeschluss. Dieser Beschluss hat eines schon mitbedacht: nämlich dass die Auswirkungen und die Maßnahme per se im Februar 2021 evaluiert werden müssen. Für diese Evaluierung, die wir vorbereiten, entwickeln wir Kriterien und davon wird abgeleitet, welche weiteren Maßnahmen es braucht.“
Beschwerde legitimes Rechtsmittel
Bei der bekämpften Mautbefreiung handle es sich „um eine befristete Maßnahme, die evaluiert wird“. Die Beschwerde der Anrainerin hält Gewessler für ein Rechtsmittel, das alle Österreicher in einem Rechtsstaat nutzen können. Was hält die Ministerin persönlich vom Bau der S 18 zur Entlastung des Großraums Lustenau? „Da geht es nicht um persönliche Befindlichkeiten, sondern es geht darum, wie wir die Zukunft der Mobilität gestalten. Wenn wir uns generell die Entwicklung im Verkehrssektor und Klimaschutz anschauen, ist die erste Priorität für mich der Ausbau des öffentlichen Verkehrs, ihn bequem und leistbar zu machen. Das sind jetzt die Themen, die wir anschauen müssen. Darüber hinaus gibt es laufende Verfahren, diese werden wir mit den höchsten Standards begleiten.“
Mobilitätsmasterplan 2040
In diesem Zusammenhang verweist die Ministerin auf einen gerade in Ausarbeitung befindlichen Mobilitätsmasterplan für Österreich. In diesem Plan sollen auch Perspektiven für 2030 und 2040 enthalten sein. „Dabei geht es darum, wie man unseren Mobilitätssektor, und dazu zählt auch Infrastruktur für Schiene und Straße, auf Kurs Richtung Klimaschutz und Erreichung der Klimaziele bringen kann.“ Gewessler: „Österreich hat sich ja vorgenommen, bis 2040 klimaneutral zu sein. Da haben wir viel zu tun.“ Was die Prüfung des Ausbaus der Arlbergbahn anbelangt, gibt sich die Ministerin zuversichtlich. „Wir sind gerade in den Verhandlungen für die nächste Planungsphase der ÖBB. Es ist uns wichtig, dass wir auch für die Stabilität am Arlberg Planungsschritte miteinbeziehen. Stabilität und Sicherheit im Bahnverkehr ist eine ganz zentrale Frage.“ Wie realistisch ist ein Ausbau? „Prinzipiell sind die ersten Schritte Planungsschritte, die es genau zu prüfen gilt.“
Kommt Tempo 100 auf Autobahnen?
Tempo 140 auf zwei Autobahnteststrecken ist mit 1. März 2020 Geschichte, die hat Gewessler als eine ihrer ersten Maßnahmen gestrichen. Müssen Autofahrer mit weiteren Geschwindigkeitslimits auf Autobahnen rechnen? „Im Verkehrssektor ist der Handlungsdruck im Klimaschutz besonders groß. Deswegen ist es wichtig, dass man keine falschen Schritte setzt. 140 km/h war ein Schritt in die falsche Richtung. Das Umweltbundesamt hat im Auftrag des Ministeriums verschiedene Optionen ausgearbeitet, wie man im Verkehrssektor auf Klimaschutzkurs kommen kann.“ Einer von vielen Schritten, neben dem massiven Ausbau des öffentlichen Verkehrs, stellt für sie die Harmonisierung von Geschwindigkeitstoleranzen in Österreich dar. Tempo 100 auf weiteren Autobahnstrecken wollte Gewessler nicht dezidiert ausschließen: „Gebiete mit Tempo 100, das es aus Luftschutz- und Gesundheitsschutzgründen für die Bevölkerung bereits in Teilbereichen gibt, werden wir ganz besonders beobachten.“