Service der AK
Feldkirch Die AK Vorarlberg hat am Mittwoch eine Coronavirus-Hotline eingerichtet. Karin Hinteregger, Leiterin des Konsumentenschutzes, hat den VN die derzeit drägendsten Fragen beantwortet. „Die Anrufe werden immer mehr.“
Wann kann ich meinen Urlaub gratis stornieren?
Soll die Reise in ein Gebiet führen, für das eine Reisewarnung des Außenministeriums ausgesprochen wurde, wie konkret für mehrere Gemeinden im Norden Italiens, habe ich jedenfalls ein kostenloses Rücktrittsrecht bei Pauschalreisen.
Der Reiseanbieter bietet mir eine Umbuchung an. Muss ich das Angebot annehmen?
Einem berechtigten kostenlosen Rücktritt kann der Reiseveranstalter auch ein kostenloses Umbuchungsangebot entgegenhalten. Ein Umbuchungsangebot muss nur dann angenommen werden, wenn es zumutbar ist, also die Reise sozusagen eine Reise desselben Zuschnitts im selben Zeitraum ist.
Was ist, wenn ich die Reise privat gebucht habe?
Für Individualreisende besteht generell kein kostenloses Stornorecht. Wenn aber zum Beispiel das gebuchte Hotel im Sperrgebiet liegt und nicht erreichbar ist, dann gibt es auch hier die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung.
Bringt mir eine Reisestornoversicherung etwas?
Eine gängige Reisestornoversicherung bietet keinen Schutz, es sei denn, der Reisende selbst oder ein Mitreisender erkrankt noch vor dem Urlaubsantritt am Coronavirus.
Angenommen ich muss im Urlaub in Quarantäne. Wer bezahlt die Mehrkosten?
Der Reiseveranstalter muss die Kosten für die notwendige Unterbringung in einer vergleichbaren Unterkunft für einen Zeitraum von höchstens drei Nächten tragen.
Die Coronavirus-Hotline der AK Vorarlberg ist unter der Tel. 050 258-4444 erreichbar.