Caritas Vorarlberg von verstaatlichter Asylberatung betroffen

Politik / 28.02.2020 • 20:15 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Für Verfahren in erster Instanz – also beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl – wird die Rechtsberatung auch in Zukunft nicht verstaatlicht, erklärt Bernd Klisch, Leiter der Caritas-Flüchtlingshilfe.
Für Verfahren in erster Instanz – also beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl – wird die Rechtsberatung auch in Zukunft nicht verstaatlicht, erklärt Bernd Klisch, Leiter der Caritas-Flüchtlingshilfe.

Bundesunterstützung fällt laut Flüchtlingshilfe in gewissen Bereichen weg.

Wien Die Bundesregierung verstaatlicht die Asylrechtsberatung und kündigt die Verträge mit den bisher zuständigen Hilfsorganisationen. Das hat auch Folgen für die Caritas Vorarlberg. Zwar wird sich bei erstinstanzlichen Verfahren wenig ändern. Allerdings droht weniger Geld für die Beratung Asylberechtigter und das Reintegrationsprojekt im Land.

Auftrag bleibt

Türkis-Grün setzt nun um, was Türkis-Blau bereits geplant hatte: Ab 1. Jänner 2021 läuft die Asylrechtsberatung über die Agentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU), die im Einflussbereich des Innenministers steht.

In Vorarlberg wird die Caritas dennoch weiter mit der Rückkehr-, Reintegrations- und Rechtsberatung betraut, versichert Landesrat Christian Gantner (ÖVP) auf VN-Anfrage.  Das Land Vorarlberg werde auch künftig die finanzielle Unterstützung im bisherigen Umfang leisten.

Das heißt, in erster Instanz  – also bei Verfahren am Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl – bleibt die Beratung bei der Caritas. Mit der verstaatlichten Rechtsberatung werden Asylwerber erst in zweiter Instanz – also vor dem Bundesverwaltungsgericht – in Berührung kommen. Bisher waren dafür Organisationen wie die Diakonie zuständig, deren Vertrag nun eben gekündigt wurde. In zwei Bereichen könnte die Caritas Vorarlberg trotzdem weniger Geld bekommen, erklärt Bernd Klisch, Leiter der Caritas-Flüchtlingshilfe. Zum einen falle bei der Rechtsberatung für Bleibeberechtigte die Unterstützung des Bundes weg. Hier müsste das Land einspringen. Die Beratung sei unter anderem für Betriebe wichtig, die etwa Fragen bezüglich des befristeten Aufenthaltsstatus hätten. 

Neues Geld wird es laut Klisch außerdem für das Reintegrationsprojekt brauchen, das Flüchtlinge bei der Rückkehr in ihr Heimatland unterstützt. Das wird derzeit von EU, Bund, Land und der Caritas finanziert. Der Bundesanteil wäre hier Geschichte, sobald es mit der Verstaatlichung ernst geworden ist.

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