Qamar Abbas: Anwalt kämpft für Wiedereinreise

Die einzige Entschuldigung für die Abschiebung sei ein Aufenthaltstitel, sagt Stefan Harg.
Wien Die Abschiebung von Qamar Abbas war rechtswidrig. Das hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden. Für den Anwalt des Pakistani, Stefan Harg, ist die Rechtslage klar. Die Wiedereinreise von Abbas müsse bewilligt werden. „Wir haben den Antrag schon gestellt.“ Abbas lebte vor seiner Rückführung in Vorarlberg und hatte bereits ein Lehrjahr erfolgreich abgeschlossen. Die einzige Form der angemessenen Entschuldigung für die rechtswidrige Abschiebung sei es, Abbas einen Aufenthaltstitel zu erteilen, ist Harg überzeugt.
Was bedeutet die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs?
Das Urteil ist aus meiner Sicht klar. Die Wiedereinreise von Qamar Abbas ist zu bewilligen. Es gibt eine klare Rechtslage dazu: Wenn der Verwaltungsgerichtshof einer Revision stattgegeben hat, müssen die Behörden die Entscheidung unverzüglich umsetzen. Sie müssen den Rechtszustand herstellen. Und das ist die Wiedereinreise des Herrn Abbas. Wir haben bereits einen entsprechenden Antrag gestellt.
Braucht es dann einen neuen Asylantrag? Wie geht es jetzt weiter?
Wenn Herr Abbas nicht abgeschoben worden wäre, hätte er nach jetzt gültiger Rechtslage seine Lehre abschließen dürfen. Die einzige Form einer angemessenen Entschuldigung für diese rechtswidrige Abschiebung ist jetzt die Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Es hat ja schon vor der Abschiebung des Herrn Abbas eine Zusage gegeben, dass keine Abschiebung stattfinden wird. Im September 2018 ist ihm in einem E-Mail mitgeteilt worden, dass es keinen weiteren Abschiebeversuch geben wird und die Prüfung seines Antrags im Endstadion sei. Trotzdem wurde er abgeschoben. Der Verwaltungsgerichtshof hat jetzt festgehalten, dass das nicht geht, und, dass es auch nicht möglich ist, jemanden auf Grund einer zwei Jahre alten, völlig obsoleten Entscheidung abzuschieben.
Hat das Urteil eine gewisse Signalwirkung?
Ich glaube schon. Wir beobachten, dass es in Asyl- und Aufenthaltsverfahren wieder zu positiven Entscheidungen kommt. Eine Zeit lang wurde alles nur noch abgewürgt.
Wer bezahlt Ihre Arbeit für Qamar Abbas eigentlich?
Das ist schon lange pro bono. Da geht es nicht um Geld.
Warum engagieren Sie sich so für den Fall?
Ich sehe es als Verpflichtung, sich gegen solche grob rechtswidrigen und menschenrechtswidrigen Übergriffe zu wehren. Seit 20. April 1998 beschäftige ich mich immer wieder mit Fremdenrecht. Diese Brutalität, die das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl und das Innenministerium unter Herbert Kickl in diesem Fall ausgeübt haben, nur um ein Exempel zu statuieren, habe ich noch nie erlebt. Sowas darf man sich nicht gefallen lassen. Es geht um die Frage, wo die Grenze ist. Sie wurde bei weitem überschritten. Da muss ich mich als Staatsbürger und Rechtsanwalt wehren.