Wie arbeitslose Eltern Geld aus dem Härtefonds bekommen

Familien, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, können finanzielle Unterstützung beantragen.
Wien Die Coronakrise hat den Arbeitsmarkt erfasst und die Arbeitslosenzahl einen Rekordwert von über einer halben Million erreicht. Die Bundesregierung verspricht nun, betroffene Familien zu unterstützen. Eltern, die ihren Job auf- grund von Covid-19 verloren haben, können mit einer Einmalzahlung rechnen. Eine generelle Erhöhung der Arbeitslosenunterstützung lehnen Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) und Rudolf Anschober (Grüne) aber ab. Allerdings soll niemand, der aktuell Arbeitslosengeld bezieht, während der Krise in den Bezug der Notstandshilfe rutschen. Die Fristen werden verlängert.
Soziale Staffelung für Familien
Von Arbeitslosigkeit betroffene Familien sollen die finanzielle Unterstützung aus dem Härtefonds ab 15. April beantragen können. Dann stehe das entsprechende Formular auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend (bmafj.gv.at) bereit. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die für ihre Kinder Familienbeihilfe beziehen und bis zum 28. Februar 2020 eine Beschäftigung hatten. Außerdem muss das Nettoeinkommen der Familie unter einer bestimmten Grenze liegen. Die Hilfsleistung sei gestaffelt. Details würden bis 15. April folgen, heißt es im Ministerium auf VN-Nachfrage. Ein Rechenbeispiel wurde aber präsentiert: Demnach erhielte eine Familie drei Monate lang jeweils knapp 800 Euro aus dem Fonds, wenn ihr Haushaltseinkommen aufgrund der Coronakrise von 3000 auf rund 2200 Euro netto gesunken ist. Ziel sei, den Einkommensverlust durch Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit annähernd auszugleichen.

Die Forderung des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, das Arbeitslosengeld für alle anzuheben, erfüllt die Regierung damit aber nicht. Aschbacher begründete das damit, zielgerichtet Familien mit Kindern unterstützen zu wollen.
Längere Fristen für Notstandshilfe
Wer schon länger Arbeitslosengeld bezieht, muss außerdem nicht fürchten, in die Notstandshilfe zu rutschen. Arbeitslosengeld wird je nach Alter und Dauer der arbeitslosenversicherungspflichtig geleisteten Arbeit für 20 bis 52 Wochen gewährt und beträgt 55 Prozent des Nettobezugs, maximal aber rund 1700 Euro. Ist die Anspruchsdauer überschritten, gibt es Notstandshilfe, die bei 92 Prozent des Arbeitslosengeldes liegt und nach sechs Monaten auf einen geringeren Betrag gedeckelt werden kann. Anschober machte am Donnerstag klar, dass es aktuell ein solches Abgleiten in die Notstandshilfe nicht geben werde. Die Monate der Covid-19-Krise würden nicht auf jene Zeit angerechnet, nach der Arbeitslose nur noch Notstandshilfe erhalten.