Mit diesem Dokument kommen Liebende über die Grenze

Nur wer einen Wohnsitz bei seinem Partner in Vorarlberg gemeldet hat, darf einreisen.
Wien, Hohenems Wie mache ich an der Grenze glaubhaft, dass ich jemanden in einem anderen Land liebe? Mit einer Wohnsitzbestätigung. Zumindest ist das die Auslegung der Vorarlberger Behörden. Möchte ein Mann aus Deutschland zu seiner Freundin nach Vorarlberg reisen, muss er bei ihr gemeldet sein. Eine Nebenwohnsitzbestätigung reicht. Oder eine Heiratsurkunde. Viel mehr Spielraum gibt es nicht.
Was ist glaubhaft?
Die Bewegungsfreiheit der Vorarlberger ist seit Ausbruch der Coronakrise deutlich kleiner geworden. Die Grenzen nach Deutschland, Liechtenstein und in die Schweiz wurden dicht gemacht. Berufspendlern wurde etwa von Beginn an eine Ausnahme für den Übertritt gewährt. Seit 10. April darf laut Verordnung auch einreisen, wer „besonders berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis“ vorlegen kann. Dazu zählt auch der Besuch des Partners, heißt es im Sozialministerium auf VN-Anfrage. Eine Sprecherin des Ressorts erklärt, dass der Umstand einer grenzüberschreitenden Lebensgemeinschaft nicht bewiesen, sondern den Behörden lediglich glaubhaft zu machen sei: „Die Glaubhaftmachung ist vom individuellen Fall abhängig.“
Eine weitere Definition gibt es nicht. „Angesichts der unbestimmten Verordnungsregelungen hat der Bund den Gesundheitsbehörden einen gewissen Spielraum gelassen“, berichtet die Landespressestelle. Während etwa der Salzburger Polizei eine Passkopie und ein Meldezettel des Partners glaubhaft erscheint, nehmen es die Vorarlberger Behörden deutlich genauer.
Strengere Vorschriften
In erster Linie entscheidet ein Beamter der Bezirkshauptmannschaft, wer über die Grenze darf. Er agiert als Vertretung der Gesundheitsbehörde. Ist der Beamte nicht vor Ort, geht die Kompetenz auf das Bundesheer über. Die Soldaten haben dabei klare Vorgaben. Bezüglich binationaler Paare wird auf ihrem Merkblatt festgehalten, dass nur einreisen darf, wer eine Wohnsitzbestätigung beim Partner in Vorarlberg hat, wie das Bundesheer den VN bestätigt. Ähnliche Informationen kommen aus der BH. Die bloße Behauptung, eine Lebensgefährtin in Österreich besuchen zu wollen, reiche nicht mehr aus. Die Regeln hätten sich geändert. Warum? Im Ministerium seien die Stimmen lauter geworden, die tatsächlich gewichtige Gründe zur Einreise gefordert hätten. Die Vorschriften wurden also verschärft, heißt es in den Bezirkshauptmannschaften. Ein Wohnsitznachweis ist ab sofort Pflicht. Stattdessen ist auch eine Bestätigung der eingetragenen Partnerschaft, eine Eheurkunde oder ein Nachweis eines gemeinsamen Haus- beziehungsweise Wohnungsbesitzes möglich, heißt es von Landesseite. Vergangenes Wochenende hatten es noch einige Deutsche mit Passkopie und Meldezettel ihres Partners nach Vorarlberg geschafft.
Nun haben erste Liebende damit begonnen, sich einen Zweitwohnsitz bei ihren Lebensgefährten in Vorarlberg zu organisieren. In der BH bremst man die Hoffnungen allerdings ein. Die Gemeinden seien bereits zurückhaltender geworden.
Maximal 48 Stunden
Das Land Vorarlberg weist unterdessen darauf hin, dass sich die Pärchen auch über die Einreisbestimmungen in Deutschland, Liechtenstein und der Schweiz informieren sollten. Nach den deutschen Vorgaben darf der Besuch im Nachbarland nicht länger als 48 Stunden dauern, ansonsten wird Quarantäne verordnet. Der Schweizer Bundesrat hat am Donnerstag präzisiert, dass die Ausreise an geöffneten Grenzübergängen ohne Weiteres möglich sei. Vorausgesetzt natürlich, die österreichischen Behörden lassen die Eidgenossen über die Grenze.
Birgit Entner-Gerhold, Michael Prock