Ausgangsbeschränkungen werden jetzt gelockert

Regierung präsentiert weitere Schritte, unter anderem, wer mit wem auf ein Bier gehen darf.
Wien Gastronomen dürfen ab 15. Mai wieder Gäste willkommen heißen und ihre Lokale bis 23 Uhr offen halten. Die Mitarbeiter sind verpflichtet einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Viel mehr ist über die Gastronomie der nahen Zukunft noch nicht bekannt. Neue Distanz- und Hygieneregeln werden zur Pflicht. Was diese anbelangt, tappten Vorarlbergs Gastronomen in den vergangenen Tagen aber im Dunkeln. Die einzige Information, die sie hatten, war, dass sie heute, Dienstag, weitere Informationen erhalten werden.
Eine der zentralen Fragen lautet, wie viele Personen miteinander einkehren dürfen. Die Antwort hängt von den Ausgangsbeschränkungen ab, welche die Bundesregierung ab 1. Mai lockern möchte. Demnach soll es erlaubt werden, sich auch mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts zu treffen. Vermutlich mit einem oder zwei Bekannten. Größere Gruppen werden sich länger nicht sehen dürfen. Außer sie halten sich im Freien auf und ausreichend Abstand zueinander. Das kann niemand verbieten.
Private Treffen können auch nicht untersagt werden. Eine entsprechende Formulierung auf der Webseite des Gesundheitsministeriums, die ein Verbot von Besuchen bei Familienmitgliedern und Freunden nahelegt, wurde korrigiert. Dennoch rät das Ressort von solchen Treffen ab, wobei die Regierungsvertreter am Dienstag, wohl auch sagen werden, dass man mit dem engsten Familienkreis wieder zusammenkommen darf.
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