Grenzen, Masken, Sperrstunde: Was sich nun alles ändert

Vier Fragen und Antworten zu den Neuerungen ab 15. Juni.
bregenz Ab Montag, dem 15. Juni, ändert sich einiges. Nicht nur, dass im Vier-Länder-Eck nach knapp drei Monaten endgültig Normalität einkehrt und auch Urlaub am Meer wieder möglich wird. Auch die Maskenpflicht fällt ein Stück weit. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) erklärte, es gebe nun weniger Regeln, dafür mehr Eigenverantwortung. Es folgt ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Was muss ich beachten, wenn ich nächste Woche in die Schweiz, nach Liechtenstein oder nach Deutschland fahren will?
Spätestens ab Dienstag nichts mehr. Österreich hat seine Grenzen zu den meisten Nachbarländern bereits letzte Woche geöffnet. Deutsche, Schweizer und Liechtensteiner durften ohne Auflagen nach Vorarlberg kommen. Umgekehrt ging das noch nicht so einfach. Denn die anderen Länder haben zwar ihre Grenzkontrollen gelockert. Trotzdem blieben Freizeitausflüge und Einkaufstourismus verboten. Das ändert sich nun. Die wegen Covid19 eingeführten Kontrollen in der Schweiz und Liechtenstein werden am 15. Juni abgeschafft. Mit Ablauf des Tages enden auch die Beschränkungen Deutschlands. Auch der grenzüberschreitende öffentliche Busverkehr findet dann wieder statt, wie Mobilitätslandesrat Johannes Rauch (Grüne) am Freitag andkündigte. Die Nahverkehrszüge der ÖBB fahren bereits seit Ende Mai nach Buchs, St. Margrethen und Lindau.
Kann ich in den Urlaub fahren?
Auch das ist bald wieder möglich, zumindest in Europa. Die Bundesregierung hat am Mittwoch erklärt, dass die eingeführten Reisebeschränkungen zu insgesamt 31 Staaten ab 16. Juni abgeschafft werden. Das bedeutet, dass für die Einreise aus diesen Ländern keine Quarantäne oder negativer Covid19-Test mehr nötig sein wird. Ausgenommen sind Schweden, Großbritannien, Portugal und Spanien. Grundsätzlich sollte man sich aber die Einreisebestimmungen im Zielland anschauen. Die Länder gehen unterschiedlich vor. Die Einreise nach Italien oder Kroatien ist Österreichern beispielsweise jetzt schon gestattet. Die EU-Kommission rief die Mitgliedsländer dazu auf, ab Montag alle Grenzkontrollen einzustellen.
Wo gilt noch die Maskenpflicht?
Ab Montag fällt in Österreich die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit weitgehend. In öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann, ist ein Mund-Nasen-Schutz aber weiterhin erforderlich. Das betrifft etwa den Friseurbesuch oder Mitarbeiter der Gastronomie. Auch im Gesundheitsbereich müssen Masken getragen werden, sprich in Kliniken, Praxen oder in der Apotheke. Im Handel ist es hingegen nicht mehr nötig. Die Regierung empfiehlt grundsätzlich, den Mund-Nasen-Schutz dort zu tragen, wo es zu Menschenansammlungen kommt. Bei Demonstrationen besteht eine Pflicht dazu, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Welche Regeln gelten künftig in Restaurants?
Die Sperrstunde wird auf 1 Uhr erweitert. Das Vier-Personen-Limit am Tisch besteht nicht mehr. Der Mindestabstand zwischen den Tischen beträgt aber weiterhin mindestens einen Meter. Gäste müssen beim Betreten des Lokals keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch wegen der späteren Sperrstunde sind öffentliche Verkehrsmittel in Vorarlberg wieder in der Nacht unterwegs. Seit Freitag fahren die Züge im Nah- und Regionalverkehr im Normalbetrieb und an den Wochenenden rund um die Uhr. Einige Regionen wie der Bregenzerwald erweitern das Busangebot am Abend bzw. in der Nacht stufenweise ab 16. Juni.
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