Regierungsklausur: Offene Fragen bei den Zuschüssen

Politik / 16.06.2020 • 19:15 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Regierungsklausur: Offene Fragen bei den Zuschüssen
Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) präsentierten am Dienstag die Ergebnisse der Regierungsklausur. APA

Regierung will noch mehr Milliarden investieren. So manches ist aber ungeklärt.

Wien Jetzt geht ein Megawumms durch die Republik. So formuliert es zumindest Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), wenn er von den jüngsten Beschlüssen bei der Regierungsklausur spricht. 19 Milliarden Euro nehmen ÖVP und Grüne noch einmal für Corona-Maßnahmen in die Hand. Insgesamt komme man damit auf Krisenhilfen von fast 50 Milliarden Euro, sagt Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Die Staatsschuldenquote werde dadurch zwar auf über 90 Prozent der Wirtschaftsleistung steigen. Nun gehe es aber vorerst einmal darum, die Wirtschaft wieder anzukurbeln.

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Neben bereits präsentierten Vorhaben – vom verlängerten Fixkostenzuschuss bis zu Investitionsprämien – kündigt die Regierung für die kommenden Jahre nun auch zwei zusätzliche Klimamilliarden an. Gebäude sollen verstärkt saniert, erneuerbare Energie ausgebaut und der Umstieg auf saubere Alternativen gefördert werden. Außerdem soll es eine zweite Breitbandmilliarde geben, einen Schwerpunkt zum leistbaren Wohnbau und eine Millioneninvestition in die Digitalisierung von Schulen.

Steuersenkung erlaubt

Bereits bekannt war, dass die Mehrwertsteuer unter anderem auf Getränke und Speisen in der Gastronomie auf fünf Prozent gesenkt werden soll. Für die von Juli bis Ende Dezember befristete Maßnahme benötigen ÖVP und Grüne aber noch die Zustimmung der EU-Kommission. Schließlich handle es sich dabei um eine staatliche Beihilfe, da sich die Senkung des Steuersatzes nur auf bestimmte Unternehmen beziehe, erklärt EU-Rechtsexperte Walter Obwexer den VN. EU-rechtlich hält er eine solch befristete Senkung für unproblematisch. 

EU-rechtlich relevant ist auch die Frage, ob der geplante Kinderzuschuss indexiert werden soll. Während Vizekanzler Kogler erklärte, dass jedes Kind ausnahmslos 360 Euro erhalten wird, gab es im zuständigen ÖVP-Familienministerium noch keine Antwort dazu. Der Kinderzuschuss wird an die Familienbeihilfe gekoppelt und letztere bekanntlich an die Lebenshaltungskosten des Wohnorts der Kinder angepasst. Die EU-Kommission hat Österreich wegen dieser Indexierung vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt.

Verfassungsbestimmung wackelt

Doch nicht nur der Kinderzuschuss lässt Fragen offen. Ungeklärt ist ebenso, ob die Einmalzahlung von 450 Euro für Arbeitslose mit der Mindestsicherung gegengerechnet werden muss. Das würde jene Personen treffen, die zu ihrem Arbeitslosengeld oder ihrer Notstandshilfe auch Sozialhilfe erhalten. Das Sozialministerium will das mit einer Gesetzesänderung verhindern. Man wolle gewährleisten, dass auch Aufstocker die volle Leistung bekommen. Allerdings braucht es dafür laut Sozialressort eine Verfassungsbestimmung und somit die Zustimmung von SPÖ oder FPÖ. 

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