Das sind die neuen Corona-Regeln

Bundesregierung und Landeshauptleute einigten sich auf schärfere Maßnahmen.
Wien Lange wurde gerätselt, jetzt sind sie da. Die neuen Coronaregeln sollen ab dem 23. Oktober für vorerst vier Wochen gelten. Welche das sind, zeigt ein den VN vorliegender Überblick aus dem Bundeskanzleramt
Verschärfungen bei Veranstaltungen und privaten Zusammenkünften:
- Ohne zugewiesene Sitzplätze: Indoor 6 Personen, Outdoor 12 Personen
- bei allen Veranstaltungen mit mehr Personen nur mit zugewiesenen Sitzplätzen und NEU: Anzeigepflicht bei der Gesundheitsbehörde
- Bewilligungspflicht bleibt bei 250 Personen
- Maskenpflicht bei allen Veranstaltungen indoor und outdoor
- Keine Speisen und Getränke bei Veranstaltungen (außer bei ganztägigen Aus- und Weiterbildungen)
- Maximalzahl bei behördlich genehmigten Veranstaltungen wird reduziert auf 1.000 Indoor, 1.500 Outdoor
Regelungen in der Gastronomie
- 6 Personen am Tisch (plus minderjährige Kinder)
- Keine Konsumation vor dem Lokal nach der Sperrstunde
- Verpflichtendes Präventionskonzept bei Restaurants mit >50 Sitzplätzen (statt bisher 200)
Schutz der vulnerablen Gruppen in Altersheimen
- MNS-Pflicht in allen allgemeinen Bereichen
- Testungen bei Neu- und Wiederaufnahme von Bewohnern
- Einheitliche Regelungen für MNS-Pflicht für Personal + regelmäßige Screenings
- Gesundheitschecks, Voranmeldung und MNS-Pflicht für Besucher
- Hygiene- und Präventionskonzept für alle Einrichtungen verpflichtend
Verpflichtende Tests
- für Personen, die aus dem Ausland einreisen und in körpernahen Dienstleistungen arbeiten
Gütig ab 23. Oktober
Alle Maßnahmen gültig ab Freitag, 23. Oktober jedenfalls für 4 Wochen
Die Bundesländer können weitere Einschränkungen setzen. Was die Bundesregierung empfiehlt
- Weitergehende Einschränkungen bei Veranstaltungen bis hin zur gänzlichen Untersagung
- Vorverlegung der Sperrstunde
- Alkohol-Verbot (und Verkaufsverbot ab Sperrstunde) und Maskenpflicht auf belebten Plätzen outdoor
- Ausdünnung und Fernunterricht bei Universitäten und Schulen
- Verschärfte Maßnahmen bei Alten- und Pflegeheimen über die Bundesregeln hinaus
- Betretungsverbote für Gastronomie und Handel
- Quarantänemaßnahmen für Gemeinden und Bezirke
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