Die neue Coronaverordnung: Der Babyelefant kehrt zurück

Mindestabstand wieder Pflicht. Strengere Regeln gelten ab Sonntag.
Wien Die Coronaregeln werden strenger, kommen aber etwas später als gedacht. Das geht aus der am Donnerstag veröffentlichten Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hervor. Es kommt das Aus für Gesichtsvisiere, der Babyelefant kehrt zurück. Größere Gruppen dürfen sich nicht mehr treffen. Die Vorarlberger Landesregierung geht noch weiter. Sie verbietet unter anderem private Garagenpartys.
Maskenpflicht wird ausgeweitet
An allen öffentlichen Orten muss in geschlossenen Räumen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Das gilt auch für Bahnsteige, Haltestellen, Bahnhöfe und Flughäfen. Bei Veranstaltungen ist die Maske indoor und outoor durchgehend Pflicht, ebenso am Sitzplatz.
Gesichtsvisiere sind tabu
Ein Mund-Nasen-Schutz muss künftig eng anliegen. Gesichtsvisiere sind ab 7. November tabu. Personen, die keine eng anliegende Maske tragen können – zum Beispiel Asthmatiker – dürfen Visiere verwenden, brauchen dafür aber eine Arztbestätigung.
Mindestabstand ist Pflicht
Der Abstand zwischen Personen, die nicht in einem Haushalt leben, muss im öffentlichen Raum mindestens einen Meter – einen Babyelefanten – betragen. Gruppen mit bis zu sechs Erwachsenen plus maximal sechs Minderjährigen sind davon ausgenommen, ebenso Menschen mit Behinderung und deren Begleitpersonen. In öffentlichen Verkehrsmitteln kann der Mindestabstand unterschritten werden. Ausnahmen gelten auch bei religiösen Handlungen und unter Wasser.
Neue Regeln für die Gastronomie
Die maximalen Gruppengrößen werden auf sechs Erwachsene indoor begrenzt, im Gastgarten auf bis zu zwölf Erwachsene. Zusätzlich sind jeweils maximal sechs Minderjährige erlaubt. Die Mitarbeiter müssen im Freien Maske tragen, die Kunden immer, wenn sie ihren Platz verlassen. In Vorarlberg müssen sich die Gäste ab Sonntag registrieren. Speisen und Getränke dürfen mit Ausnahme von Imbissständen, Punschständen oder Märkten nur im Sitzen konsumiert werden. Selbstbedienung bleibt zulässig. Nach der Sperrstunde dürfen im Umkreis von 50 Metern der Gaststätte keine alkoholischen Getränke konsumiert werden.
Teilnehmerzahl schrumpft
Ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen sechs Erwachsene mit bis zu sechs Minderjährigen in geschlossenen Räumen an einer Veranstaltung teilnehmen, im Freien sind es zwölf Erwachsene plus sechs Minderjährige. Begräbnisse sind mit bis zu 100 Personen begrenzt. Mit zugewiesenen Sitzplätzen bleibt die maximale Veranstaltungsgröße in Vorarlberg wie sie ist: Indoor sind 250, outdoor 500 Personen erlaubt.
Bewirtung bei Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen dürfen ab Sonntag keine Speisen und Getränke ausgegeben werden. Nur Wasser ist erlaubt. Die normalen Gastronomieregeln gelten nur für Veranstaltungen, die entweder länger als drei Stunden dauern oder bei denen typischerweise Speisen und Getränke am Sitzplatz verabreicht werden. Es gilt Servierpflicht.
Private Feiern (fast) verboten
In Vorarlberg sind private Feste in Garagen und anderen Räumen ohne Wohnzweck ab Sonntag verboten. Vereinsveranstaltungen, die überwiegend dem geselligen Beisammensein dienen, sind ab 22 Uhr untersagt.
Kurse und Co.
Mehrere Sportkurse können an einem Ort ausgeführt werden. Die Gruppen dürfen maximal sechs/zwölf Personen umfassen und müssen klar voneinander getrennt sein, etwa räumlich oder durch zeitliche Staffelung.
Begrenzte Proben
An Proben und künstlerischen Darbietungen dürfen höchstens sechs Personen indoor und zwölf outdoor teilnehmen. Ausgenommen davon sind Proben zu beruflichen Zwecken oder zur Vorbereitung professionell organisierter Darbietungen.