Bern Schweizer Firmen können auch künftig nicht in der Schweiz für Umweltschäden oder Menschenrechtsverletzungen im Ausland haftbar gemacht werden. Die Initiatoren dieses Vorschlags scheiterten am Sonntag bei einer Volksabstimmung. Zwar lagen Befürworter und Gegner der „Konzernverantwortungsinitiative“ lange Kopf an Kopf. Aber Initiativen sind nur erfolgreich, wenn auch die Mehrheit der Kantone zustimmt. Das ist nicht geschehen.
Zu den Befürwortern gehörten unter anderem mehr als 130 kirchliche Organisationen, Hilfswerke, Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen. Sie forderten, dass Firmen vor Schweizer Gerichten für Schäden belangt werden können, die Tochterfirmen oder Zulieferer entlang der Lieferketten verursacht haben. Die Regierung und der Wirtschaftsverband Economiesuisse waren dagegen.
Nun tritt ein Gesetz in Kraft, das vom Parlament bereits abgesegnet ist. Firmen müssen demnach über die Aktivitäten ihrer Partner im Ausland wachen. Tochterunternehmen und Zulieferer haften aber für Schäden, die sie verursachen, weiterhin selbst und in der Regel vor Ort nach dem dort geltenden Recht.
Die zweite Abstimmungsvorlage scheiterte auch: Knapp 60 Prozent der Wähler stimmten gegen ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten. Die Befürworter wollten, dass Nationalbank, Stiftungen und Pensionskassen nicht mehr in Firmen investieren dürfen, die mehr als fünf Prozent Umsatz mit der Produktion von Kriegsmaterial machen.