Wie der Geschenkeumtausch im Lockdown funktioniert

Politik / 28.12.2020 • 05:45 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Wie der Geschenkeumtausch im Lockdown funktioniert
Im dritten Lockdown muss der Großteil des Handels wieder schließen. APA

Direkt nach Weihnachten trat in Österreich der dritte Lockdown in Kraft.

Rankweil Normalerweise herrscht zwischen Weihnachten und Neujahr nicht nur Trubel auf den Skipisten, sondern auch im Handel. Während die Seilbahnbetriebe am 24. Dezember aber wieder öffnen durften, müssen heute zahlreiche Läden wieder vorübergehend geschlossen bleiben.

Dritter Lockdown

Seit 26. Dezember ist der dritte Lockdown in Österreich in Kraft. Betriebe wie Lebensmittelhändler dürfen weiterhin Kunden empfangen, körpernahe Dienstleistungen aber vorerst nicht angeboten werden. Auch Spielwarenhändler, Buchhandlungen, Elektronikgeschäfte oder Boutiquen sind geschlossen. Vor allem dort herrscht nach Weihnachten normalerweise Hochbetrieb, berichtet Michael Tagwerker, Spartenobmann der Fachgruppe Handel in der Wirtschaftskammer Vorarlberg. Zum einen lösen viele die geschenkten Gutscheine ein, flanieren durch Geschäfte und nutzen ihre freien Tage zum Shoppen. Zum anderen suchen zahlreiche Kunden die Geschäfte auf, um Geschenke umzutauschen: nicht passende Kleidung, das falsche Spielzeug oder ein Buch, das sich bereits im Bücherregal befand.

Mit dem Lockdown ist der Umtausch schwieriger geworden. „Viele Geschäfte verlängern aber die Fristen. Das wird sehr individuell ablaufen“, berichtet Tagwerker. Er rät daher, sich in den Läden zu informieren. Bieten Händler die Möglichkeit an, im Geschäft gekaufte Ware umzutauschen, so ist es rechtlich möglich, dies auch während des dritten Lockdowns zu tun. „Click and Collect“ sei schließlich erlaubt, meint Tagwerker. Das heißt, man bringt die Umtauschware zum Geschäft und erhält dort ein anderes Produkt. Welches das ist, muss im Vorfeld bereits telefonisch, schriftlich oder online vereinbart worden sein.

Umtausch möglich

Unter anderem bei der Buchhandlung „Das Buch“ werden Umtausch-Wünsche während des dritten Lockdowns via „Click and Collect“ abgewickelt. Das berichtet der stellvertretende Leiter Günter Wohlgenannt. „Kunden können das gewünschte Buch telefonisch oder per Webshop bestellen und anmerken, welches Buch retour geht“, sagt er. „Wer persönlich in der Buchhandlung stöbern will, kann auch nach dem Lockdown noch umtauschen.“

Die Spielewelt Feldkirch handhabt das ähnlich, wie Inhaber Mario Sieber erklärt. Zu den Öffnungszeiten werde es einen Journaldienst geben. „Da können die Kunden auch umtauschen.“ Sie müssten sich davor aber melden. So hat es der Gesetzgeber festgelegt: „Wir stehen auf allen Kanälen zur Verfügung“, sagt Sieber. Auch nach dem Lockdown sei ein Umtausch möglich. Natürlich gelten hier wie immer die klassischen Regeln – von originalverpackt bis hin zur vorhandenen Rechnung.

Die Regeln im Lockdown

Ausgangsbeschränkungen rund um die Uhr Man darf den eigenen privaten Wohnraum nicht verlassen. Ausnahmen: Abwendung einer Gefahr, Hilfeleistung, Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse (beim Besuch von Eltern, Geschwistern und Kindern sowie engen Bezugspersonen ist nur eine haushaltsfremde Person in einem anderen Haushalt erlaubt, Einkauf von Lebensmitteln,…), Spaziergänge, Individualsport, …

Handel und Dienstleistungen Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien, Post, etc. dürfen zwischen sechs und 19 Uhr öffnen. Abholung ist in allen Geschäften erlaubt (Click & Collect). Körpernahe Dienstleistungen dürfen nicht angeboten werden, Dienstleistungen in Banken, Werkstätten oder Versicherungen schon.

Sport Outdoor-Sportstätten wie Eislaufplätze oder Loipen dürfen öffnen, Seilbahnen auch.

Gastronomie und Hotellerie Die Gastronomie darf Speisen zum Abholen anbieten. Lieferservice ist ebenso möglich. Konsum vor Ort bleibt verboten. Beherbergungsbetriebe dürfen nur in Ausnahmefällen öffnen.

Schulen und Universitäten Es gibt nur Fernunterricht.

Kultur Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive sind geschlossen.

Dauer Erste Öffnungsschritte nach dem Lockdown folgen am 18. Jänner, aber nur für jene, die sich bei den Massentests am Wochenende zuvor testen lassen.

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