Direktvergabe von Gratis-Tests: Anzeige

Testanbieter AMZ bringt Anzeige bei Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ein.
Bregenz Der Testanbieter AMZ hat bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Landesrätin Martina Rüscher, Sanitätsdirektor Wolfgang Grabher, Abteilungsleiter Harald Kraft und Roland Gozzi vom Roten Kreuz eingebracht – durch die nicht erfolgte Einbeziehung von vorhandenen Testanbietern sei zudem die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet worden – Behörden und Politikern komme hier Garantenstellung zu, heißt es.
Ohne Ausschreibung
Das Land Vorarlberg hat den Auftrag zur Durchführung von kostenlosen Corona-Tests im Land bekanntlich ohne Ausschreibung direkt an das Rote Kreuz Vorarlberg vergeben. Dieser Sachverhalt wurde jetzt bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien angezeigt. Diesbezügliche Informationen bestätigte deren Mediensprecher und Oberstaatsanwalt René Ruprecht.
„Es ist richtig, dass eine Sachverhaltsdarstellung zu diesem Thema bei uns eingetroffen ist.“ Die Anzeige werde jetzt hinsichtlich eines möglichen Anfangsverdachts und in Bezug auf die Zuständigkeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geprüft. In weiterer Folge könnte es auch sein, dass die Angelegenheit an eine andere Staatsanwaltschaft zur Bearbeitung weitergeleitet wird.
Von AMZ eingebracht
Die Strafanzeige wurde vom Harder Rechtsanwalt Manuel Dietrich im Auftrag der Arbeitsmedizinisches Zentrum für Industrie, Handel und Gewerbe GmbH (AMZ) vor wenigen Tagen in Wien eingebracht. Das AMZ betreibt in Röthis eine private Covid-19-Teststation und hat sich bislang vergeblich um eine Kooperation mit dem Land Vorarlberg hinsichtlich Gratis-Test zu den gleichen Konditionen wie das Rote Kreuz bemüht. In der Strafanzeige werden vier in Vorarlberg öffentlich bekannte Personen als Verdächtige angeführt. So handelt es sich allen voran um Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher. Ebenfalls als Verdächtige genannt werden der Landessanitätsdirektor Wolfgang Grabher und Harald Kraft, der Leiter der Abteilung Gesundheit und Sport beim Amt der Landesregierung. Bei der vierten Person handelt es sich um Roland Gozzi vom Landesverband des Roten Kreuzes Vorarlberg.
Rechtsanwalt Manuel Dietrich erklärte, dass durch die Direktvergabe sämtliche gesetzlichen Grundlagen zu Ausschreibungen verletzt worden seien. „Man hat ohne Einholung anderer Angebote und trotz der Zusicherung des AMZ, dass es zu den gleichen Bedingungen arbeiten könne und trotz der erheblichen Mehrkosten für die Schaffung weiterer Rot-Kreuz-Standorte diese Aufträge direkt an das Rote Kreuz vergeben.“ Das gelte auch für die wiederholte Ausweitung der Teststationen und Dienstleistungen durch das Rote Kreuz. „Die Möglichkeiten des AMZ waren dem Land spätestens seit Dezember 2020 bekannt.“ Man werde nicht akzeptieren, dass das Land Vorarlberg zehn Monate nach Bekanntwerden der Pandemie solche Aufträge und damit zusammenhängende Ausweitungen direkt vergebe und keine Mitbewerber zu Gesprächen einlade.