Corona-Besuchsregeln für Heime gelockert

Ansonst aktuelle Lockdown-Regelungen im Hauptausschuss bis 9. März verlängert.
Wien Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am Donnerstag die aktuellen Lockdown-Regelungen bis 9. März mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und Grüne großteils verlängert. Lediglich bei den Besuchsregeln in Alters- und Pflegeheimen kommt es zu Lockerungen, teilte die Parlamentskorrespondenz in einer Aussendung mit. Ab Samstag dürfen Heimbewohner zwei Besuche pro Woche mit jeweils zwei Personen empfangen.
Selbiges gilt auch für Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Logopäden und deren Patienten sind von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen. Neue Auflagen gibt es dagegen für Erbringer mobiler Pflege- und Betreuungsdienstleistungen, hieß es. Sie benötigen künftig einen maximal sieben Tage alten negativen Corona-Test und müssen zusätzlich eine FFP2-Maske oder eine höherwertige Maske tragen. Die 4. Covid-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung wurde entsprechend novelliert.
Die FPÖ kritisierte die Verlängerung, auch die NEOS sehen die andauernden Ausgangsbeschränkungen kritisch. Die Lockerungen in Alten- und Pflegeheimen hingegen wurden von der Opposition ausdrücklich begrüßt, hieß es.
Dem SPÖ-nahen Pensionistenverband geht die Erweiterung der Besuchsregeln nicht weit genug. „Mit dem Fünffach-Schutz – also Impfung, negativer Test der Besucher, FFP2-Masken, Abstand und Desinfektion – müssen auch tägliche Besuchsmöglichkeiten möglich sein“, meinte Präsident Peter Kostelka, der auch der Einschränkung auf zwei Personen pro Tag ablehnend gegenüber steht.
Der heutige Beschluss war nötig, weil die Lockdown-Regelung am 27. Februar ausgelaufen wären. Nach längstens zehn Tagen muss der Hauptausschuss laut Gesetz die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen – falls nötig – verlängern.