Die Auskunft wird zur Pflicht

Amtsgeheimnis soll zur Ausnahme werden. Vieles ist nicht mehr geheim.
Bregenz, Schwarzach Wenn in Österreich jemand weiß, wie auskunftsfreudig Behörden sind, dann ist es Markus Hametner. Der Journalist und Aktivist gründete die Plattform „Frag den Staat“ und kämpft immer wieder vor Gerichten für das Recht auf Informationen. Er ist überzeugt: Das geplante Informationsfreiheitsgesetz ist definitiv eine Verbesserung der Situation. Für die Grünen wirbt Daniel Zadra mit praktischen Beispielen. „Früher war das Amtsgeheimnis die Regel. Jetzt wird es zur Ausnahme“, ist er überzeugt. Die Bundesregierung präsentierte kürzlich ein Gesetzespaket, mit dem das Amtsgeheimnis der Vergangenheit angehören soll. An dessen Stelle tritt die Informationsfreiheit.
Markus Hametner hat schon viele juristische Kämpfe ausgefochten. „Wir haben zum Beispiel in Niederösterreich alle Beschlüsse der Regierungssitzung eines Monats bekommen, nachdem wir vor Gericht waren.“ Vieles sei jetzt schon möglich, aber schwierig. „Wenn man nach einem Dokument fragt, hat man oft die Diskussion, dass es keine zulässige Anfrage nach Auskunftsgesetz sei. Der Zugang wird jetzt erleichtert.“ Außerdem gilt bald: Wenn irgendwo ein Name drin steht, der aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht wird, darf nicht mehr das ganze Dokument geheim gehalten werden. Nicht alles im Gesetz sei neu, vieles aber endlich eindeutig. „Es gibt weniger Interpretationsspielraum, alle Aufzeichnungen sind anfragbar“, erläutert Hametner.
Der Grüne Klubobmann im Landtag, Daniel Zadra, berichtet von Fällen, die in Zukunft anders gehandhabt werden. Als Nassbaggerungen in Paspels angekündigt wurden, befürchteten Brunnenbesitzer in Meiningen, es könnte ihr Grundwasser beeinflussen. Der Zugang zu vorhandenen Studien und Gutachten sei schwierig gewesen. „Jetzt müssen solche Gutachten aktiv veröffentlicht werden“, betont Zadra. Ein anderes Beispiel betrifft ein Start-up-Unternehmen, das für seine neue App Daten von den Illwerke/VKW braucht. „Bald hat es das Recht auf Informationen.“ Hametner führt einen weiteren Aspekt an: „Wenn eine Information verweigert wird, muss es mit dem öffentlichen Interesse abgewogen und argumentiert werden.“ Zadra ergänzt: „Behörden müssen nachweisen, dass es einen Geheimhaltungsgrund gibt.“
Und Regierungssitzungen? In Vorarlberg wird lediglich eine kleine Zusammenfassung im Amtsblatt veröffentlicht. Zadra ist überzeugt: „Aus meiner Sicht gilt die Informationsfreiheit.“ Hametner ergänzt: „Ministerratsbeschlüsse sind auf Bundesebene in der Regel online. Würde die jemand anfragen, könnte sich Vorarlberg schon jetzt nicht rausreden.“