Wieder mehr Mutanten in Tirol: Ausreisetestpflicht ab 31. März

Politik / 31.03.2021 • 05:15 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Wieder mehr Mutanten in Tirol: Ausreisetestpflicht ab 31. März
Schon im Februar wurde Tirol mit einer Ausreisetestpflicht belegt. APA

Veränderung der britischen Variante häuft sich.

Schwaz, Kufstein E484K. Wieder kommt eine neue Buchstaben- und Zahlenfolge zu den bereits bekannten Virusvarianten und -mutanten. Und wieder ist Tirol betroffen. E484K ist eine Mutation der britischen Variante B117. Diese spezielle Form des Coronavirus ist in Einzelfällen bereits aufgetreten, häufte sich zuletzt aber vor allem in den Bezirken Kufstein und Schwaz. Weshalb das so ist, wird laut Virologe Andreas Bergthaler aktuell geklärt. Er warnt vor dieser Mutation. Es gebe Hinweise, dass bestehende Impfungen oder Antikörper einer bereits durchgemachten Infektion nicht so gut gegen diese E484K-Variante schützen könnten. In 216 Tiroler Fällen kamen die neuen Mutationsmerkmale bereits vor, rund drei Viertel davon im Bezirk Schwaz (103 Fälle) und im Bezirk Kufstein (54 Fälle). In diesen Bezirken gilt eine Ausreisetestplicht. Auf Wunsch des Gesundheitsministeriums soll es auch eine für das gesamte Bundesland exklusive Osttirol geben, teilt die Tiroler Landesregierung mit. Die Ausreisetestpflicht tritt heute, Mittwoch, in Kraft. Sie gilt allerdings nur für Personen, die sich entweder länger als 24 Stunden in Tirol aufgehalten oder dort einen Wohnsitz haben.

Wer muss sich testen lassen?
Von der Ausreisetestpflicht sind alle Personen mit Wohnsitz in Tirol – exklusive Osttirol – umfasst. Sie dürfen nur mit negativem Antigen- oder PCR-Testergebnis, das nicht älter als 48/72 Stunden ist, ausreisen. Selbsttests gelten nicht. Auch Genesene und Geimpfte müssen sich testen lassen.

Was gilt für Personen ohne Wohnsitz in Tirol?
Sie müssen nur dann ein negatives Testergebnis nachweisen können, wenn sie sich länger als 24 Stunden in Tirol aufgehalten haben. „Ein Vorarlberger Handwerker, der zu einer Baustelle ins benachbarte Bundesland fährt, muss also keinen Ausreisetest machen“, erklärt Landesrat Christian Gantner. Wer nur durch Tirol durchreist, braucht auch kein negatives Testergebnis.

Gilt die Testpflicht für Pendler mit Wohnsitz in Tirol?
Ja. Ausnahmen gibt es für Sicherheitsbedienstete, Rettungsorganisationen, Personal im Gesundheitsbereich oder zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Versorgung, ebenso für Schülerinnen und Schüler, wenn sie sich ausschließlich zum Zweck des Unterrichts in Tirol aufgehalten haben.

Wie und wo werden die Tests kontrolliert?
Anders als bei der Ausreisetestpflicht im Februar wird dieses Mal nur stichprobenartig an den bekannten Übergängen kontrolliert: bei der Mautstelle St. Jakob, am Arlbergpass und zwischen Steeg und Warth.

Wird die Raststätte-Teststation Klösterle wieder aufgestockt?
Nein. Im Februar wurde bei der Raststätte Klösterle eine Teststation für Pendler eingerichtet. „Sie steht zwar noch, hat aber nur am Samstag offen, hauptsächlich für Einheimische, die kommen, damit sie am Wochenende wo einkehren können“, erklärt Gantner. Und in Pettneu am Arlberg wird es diesmal vermutlich keinen Testbus geben.

Wie lange gilt die Testpflicht?
Sie tritt heute, Mittwoch, in Kraft und gilt bis einschließlich 14. April.

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